Umfrageergebnis anzeigen: Würdet ihr das Kind mit Downsyndrom abtreiben?

Teilnehmer
13. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    11 84,62%
  • Nein

    2 15,38%
Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Blau Blau ist offline
    Avatar von Blau

    Baby mit Downsyndrom

    Ich sah kürzlich wieder einen Film wo es darum ging, dass eine Familie ein Baby erwartete, allerdings stellte sich bei der Voruntersuchung heraus, dass es Downsyndrom (Trisomie 21) hat. Die Familie war lange am überlegen aber sie trieben zum Schluss das Kind doch ab. Was denkt ihr darüber? Würdet ihr als Vater/Mutter genauso handeln oder findet ihr das Downsyndrom-Kind hat ein Recht auf Leben?

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    Baby mit Downsyndrom

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  3. #2
    TrueValue TrueValue ist offline
    Avatar von TrueValue

    Baby mit Downsyndrom

    Zitat Blau Beitrag anzeigen
    findet ihr das Downsyndrom-Kind hat ein Recht auf Leben?
    Ein Kind mit Down Syndrom hat genauso ein Recht auf Leben wie alle anderen ungeborenen Kinder, bedeutet ab der 12 SSW darf es nicht mehr abgetrieben werden. Was davor passiert ist die Entscheidung der Frau/des Paares. Was man nicht vergessen darf: Auch die Eltern haben noch ein Leben, dass sich durch die Behinderung des Kinders schlagartig ändern würde, nicht nur finanziell, sondern auch bezüglich Pflege, Aufmerksamkeit, Zeit etc. Ich kann sehr gut verstehen, wenn man das nicht möchte, bzw sich nicht dafür bereit fühlt. Ein Kind mit Down Syndrom abzutreiben ist genauso legitim wie ein gesundes Kind abzutreiben, weil es nicht ins Leben passt.

  4. #3
    AndiBcool AndiBcool ist offline
    Avatar von AndiBcool

    Baby mit Downsyndrom

    Ich finde die Frage ist schwer zu beantworten. Einerseits kann man, wenn die geistige Behinderung nicht groß ist sicherlich mit Geld und viel Zeit diesen Menschen ein relativ normales Leben ermöglichen. Ist die Geitige Behinderung stark, wird dieser Mensch immer auf Hilfe und Pflege angewiesen sein, geschweige denn jemals ein normales Leben führen können.
    Zudem kommen auch diverse gesundheitliche Einschränkungen und körperliche Fehlbildungen oftmals mit dazu.

    Das Problem dabei ist, wie schlimm das Kind später darunter leidet kann man ja im Voraus nicht wissen.
    Im schlimmsten Fall verdonnert man sein Kind ein Leben lang zum dahin vegetieren und lastet sich selber enorm viel Arbeit und finanzielles Risiko damit auf.

    Von daher könnte ich durchaus verstehen wenn sich Jemand für die Abtreibung entscheidet und würde den Eltern auch keine Vorwürfe mit recht auf Leben machen.
    Auch bei anderen lieb gewonnenen Lebewesen, entscheidet man sich für ein einschläfern, wenn das weiterleben nur noch ein Qual wäre.

    Mal so nebenbei, ich bin mir nicht mal sicher ob eine Abtreibung hier in Deutschland aus diesem Grund (Downsyndrom) überhaupt legal ist.

  5. #4
    TrueValue TrueValue ist offline
    Avatar von TrueValue

    Baby mit Downsyndrom

    Zitat AndiBcool Beitrag anzeigen
    Mal so nebenbei, ich bin mir nicht mal sicher ob eine Abtreibung hier in Deutschland aus diesem Grund (Downsyndrom) überhaupt legal ist.
    Vor der 12. SSW ist die Abtreibung eine Straftat, die jedoch nicht verfolgt wird. Von "legal" kann man also nicht reden, sondern höchstens von straffreiheit. Das ist aber bei allen Abbrüchen so. Ob du nun abbrichst weil das Kind ein Down Syndrom hat, du vergewaltigt wurdest oder einfach keine Lust auf ein Kind hast ist vollkommen egal. Der Grund wird nicht erfragt.
    Ab der 12. Woche ist eine Abtreibung nur legal, wenn sie die Gesundheit der Mutter massiv gefährdet und nur durch Abtreibung das Leben der Mutter gerettet werden kann. Der Grund "Down Syndrom" oder anderwertige Behinderungen zählen hier nicht.

  6. #5
    Freddie Vorhees

    Baby mit Downsyndrom

    Finde ich aber auch fragwürdig dass das leben der mutter dann mehr zählet als die Lebensqualität des kindes. Wenn man also die Schwangerschaft zu spaet merkt, das kind jedoch schwer behindert zur welt kaeme = Pech gehabt? Ausser weggeben gibts dann keine Möglichkeit? Bissl grausam dem kind gegenüber.

  7. #6
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Baby mit Downsyndrom

    Zitat TrueValue Beitrag anzeigen
    Ein Kind mit Down Syndrom hat genauso ein Recht auf Leben wie alle anderen ungeborenen Kinder, bedeutet ab der 12 SSW darf es nicht mehr abgetrieben werden.
    Zitat TrueValue Beitrag anzeigen
    Ab der 12. Woche ist eine Abtreibung nur legal, wenn sie die Gesundheit der Mutter massiv gefährdet und nur durch Abtreibung das Leben der Mutter gerettet werden kann. Der Grund "Down Syndrom" oder anderwertige Behinderungen zählen hier nicht.
    Das ist leider ganz einfach eindeutig falsch. Auch die Gefährdung der seelischen Gesundheit der Mutter ist ein Grund, weshalb Spätabtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche straffrei vorgenommen werden dürfen.

    https://www.anwalt.org/abtreibung/#S...gefaehrdet_ist
    Die Mediziner müssen zu der Einschätzung gelangen, dass die Schwangerschaft eine schwere Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter darstellt. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn im Rahmen der pränatalen Diagnostik eine Behinderung des ungeborenen Kindes festgestellt wurde.
    https://www.profemina.org/info-abtre...g-gesetzeslage

    In so einem Fall ist die Abtreibung sogar nicht - wie ein normaler Abbruch - zwar rechtswidrig, aber straffrei, sondern sogar nicht rechtswidrig.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html
    Zitat StGB § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
    (2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

  8. #7
    TrueValue TrueValue ist offline
    Avatar von TrueValue

    Baby mit Downsyndrom

    Zitat Jonny Knox Beitrag anzeigen
    Das ist leider ganz einfach eindeutig falsch
    Nein, ist es eben nicht. Der Grund "Down Syndrom" ist nicht zulässig, der Grund "seelische Gesundheit der Mutter" hingegen schon. Was ich damit sagen will ist folgendes: Man kann nicht in der 16. SSW ankommen und sagen mein Kind hat Down Syndrom, ich will eine Abtreibung. Es muss wirklich eine seelische Störungen bzw Belastung der Mutter vorliegen und diese muss schwerwiegend sein und nur durch den Schwangerschaftsabbruch zu beenden. Dafür muss ein psychopathologisches Gutachten vorliegen, dass man resultierend aus der Schwangerschaft nun schwere Depressionen, Angsstörungen etc hat und sowas kann man nicht einfach faken.
    Ich weiß aus erster Hand (Professor in der Gynäkologie), dass SSW Abbrüche jenseits der 12. Woche extrem selten sind, weil eben selten die Indikation vorliegt. Eine seelische Indikation ist noch viel, viel seltener. Da wird nicht so einfach mit umgegangen, schließlich zählt das Kind ab der 12. Woche als Lebewesen. Man muss also schon differenzieren, zwischen seelischer Erkrankung bzw Belastung und Down Syndrom. Die Aussage "ich will kein behindertes Kind oder ich habe kein Geld" ist eben nicht ausreichend und kein Freifahrschein.

    Die seelische Indikation ist sogar so selten, dass ich es eben in meinem Beitrag vergessen habe. Dass der Eingriff dann straffrei ist stimmt, das habe ich aber auch nie abgestritten. Ein weiteres Problem ist, dass niemand in Deutschland gezwungen werden kann an einer Abtreibung mitzuwirken. Sehr, sehr wenige Kliniken führen Abtreibungen ab der 12. Woche durch und dann meist nur wegen der körperlichen Indikation, nicht wegen einem seelischen Leiden. Wie genau da die Kriterien für sind weiß ich nicht, ich kann aber gerne das nächste Mal, wenn ich mit einem Psychologen spreche nachfragen.

    Unterm Strich kann man sagen: Ein behindertes Kind ist kein genereller Abtreibegrund ab der 12. Woche, eine erhebliche seelische Belastung, die nachgewiesen werden muss, jedoch schon. Ein simples "ich habe keine Lust auf ein behindertes Kind" ist hier nicht ausreichend und ich bezweifle, dass man geschulte Psychologen übers Ohr hauen kann und da eine psychische Belastung vortäuscht, die keine ist. Dafür gibt es zu viele Scoringsysteme, die zu genau sind.

  9. #8
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Baby mit Downsyndrom

    https://www.google.at/url?sa=t&rct=j...xyjvWKJycxbCYu
    (PDF Download)
    Die durch die kindlichen Schädigungen ausgelöste Gesundheitsgefahr wird sich dabei in der Regel
    als psychische darstellen, die sich aus den geistigen und psychischen, oft gepaart mit physischen
    Überlastungen aufgrund der Sorge für ein schwer- und schwerstgeschädigtes Kind ergibt.
    [...]
    Liegen jedoch keine Vorerkrankungen
    der Schwangeren vor, wird eine gesundheitsgefährdende Belastung in der Regel nur bei extrem
    schwerwiegenden und nicht therapierbaren569 Schädigungen eines erwarteten Kindes denkbar sein.
    [...]
    Das bedeutet im Ergebnis, dass nur in den Konstellationen, in denen auch bei der embryopathisch
    motivierten Spätabtreibung eine notstandsähnliche Konfliktlage vorliegt, in der die Schwangere
    nicht in der Lage ist, die mit dem Austragen und Betreuen eines behinderten Kindes verbundenen
    Belastungen zu (er)tragen, folglich der eigentlichen medizinischen Indikation entsprechende, in der
    Regel seelische, Überforderungen existieren, die Voraussetzungen dieser Indikation, insbesondere
    eine ausreichend schwere Gesundheitsgefahr, gegeben sein können.
    [...]
    Voraussichtliche Behinderungen des Kindes können sich nur mittelbar
    dahingehend auswirken, dass die Erwartung eines schwer geschädigten Kindes und insbesondere
    eine damit verbundene psychische Belastung die Gesundheit der Schwangeren derart gefährdet,
    dass ein Abbruch aus medizinischer – und zwar ausschließlich auf die Mutter gerichteter Sicht –
    wegen schwerwiegender Gesundheitsgefahren indiziert ist.
    [...]
    Die Schwere der
    diagnostizierten Schädigung kann dabei für die Beurteilung, ob eine Gesundheitsgefahr überhaupt
    denkbar ist, berücksichtigt werden. Letztlich kann und wird je nach Einzelfall die drohende
    Gesundheitsgefahr unterschiedliche und mannigfaltige Ursachen haben, wobei unter den skizzierten
    Umständen eben auch die drohende Schädigung des Kindes eine solche sein kann.
    [...]
    Unter der Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes versteht man
    dabei jedenfalls die Verursachung oder Steigerung einer physischen oder psychischen Krankheit.
    [...]
    Die Gesundheitsgefahr braucht daher nicht notwendig
    einem spezifischen Krankheitsbild im engen medizinischen Sinne zu entsprechen.596 Ausreichend
    können folglich auch solche Belastungen sein, die aufgrund der Summierung wirtschaftlicher und
    familiärer Pflichten597 oder mit Blick auf künftige Überforderungen durch Sorge- und
    Einstandspflichten im Falle einer Geburt eines Kindes sich als psychische Dauerüberlastungen der
    Schwangeren niederschlagen, falls diese Umstände in psychoneurotischen
    Persönlichkeitsverbiegungen, neurasthenischen Entwicklungen mit ständigen Versagenserlebnissen
    sowie depressiven Fehlentwicklungen münden können.
    [...]
    Die Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes muss dabei jedoch eine schwerwiegende sein, d.h.
    es muss eine ernsthafte Bedrohung des Gesundheitszustandes der Schwangeren vorliegen. Damit
    scheiden solche Belastungen aus, die mit jeder normalen Schwangerschaft und Erziehung eines
    Kindes verbunden sind, andererseits muss und braucht die Gesundheitsgefahr, die einen
    eigenständigen Indikationsgrund darstellt, in ihrer Intensität aber eben nicht der Lebensgefahr
    gleichen.Die Beeinträchtigung muss Spuren hinterlassen, auch wenn sie keine dauerhaften
    Störungen hervorzurufen braucht.
    Oder zusammengefasst: ja, eine Behinderung ist per se kein Grund für eine Spätabtreibung. Allerdings dürfte ein behindertes Baby sehr wohl ohne viel "Aufwand" eine erhebliche psychische Belastung bei der Mutter auslösen, welche wiederum einen Abbruch auch nach der 12. Woche rechtfertigt. Dazu bedarf es entgegen deiner Aussage auch kein psychologisches Gutachten - die Einschätzung obliegt einzig dem behandelnden Arzt. Dass dessen Entscheidung im Zweifelsfall "gerichtsfest" sein sollte, steht dabei auf einem anderen Blatt, keinesfalls aber im Gesetz. (siehe Link oben ab Seite 93).

    Trisomie 21 lässt sich ja aber schon ab der 10. Woche feststellen und daher vor der "magischen" 12-Wochen-Grenze. Also reden wir hier ohnehin von nur sehr wenigen Fällen, da die meistens Eltern/Mütter die Entscheidung wohl rechtzeitig vorher treffen werden.


    edit: 2017 wurden in Deutschland übrigens ca. 2,7% aller Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt.
    http://www.gbe-bund.de/oowa921-insta...0/D.963/110447

  10. #9
    Jonny Knox Jonny Knox ist offline
    Avatar von Jonny Knox

    Baby mit Downsyndrom

    Ich kann leider nicht mehr editieren, @TrueValue mag meine Beiträge ggf. zusammenführen.

    Hier ein Artikel (nicht taufrisch, aber auch noch nicht uralt) zum Thema Indikationen bei Spätabtreibungen:
    Spätabtreibungen: Schwangere und Ärzte spüren den Druck - Medizin & Ernährung - FAZ

    Und eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestag vom letzten Jahr:

    https://www.google.at/url?sa=t&rct=j...FTxVSZQhnWiFnQ (PDF-Download)
    Im Hinblick darauf, dass bei der – seit dem 1. Oktober 1995 unverändert geltenden – sozial-medizinischen Indikation nach § 218a Abs. 2 StGB auch die gegenwärtigen und künftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren zu berücksichtigen sind und dass nach der Intention des Gesetzgebers auch die erst nach der Geburt drohende Beeinträchtigung ihres seelischen Gesundheitszustandes relevant ist, wird die sozial-medizinische Indikation regelmäßig bejaht, wenn die zu erwartende, nicht behebbare Schädigung der Leibesfrucht nach Art und Schwere so erheblich ist, dass die Pflege und Erziehung des kranken Kindes auch bei voller Anerkennung seines Lebensrechts eine zeitlich, kräftemäßig oder wirtschaftlich unzumutbare Überforderung der Schwangeren bedeuten würde.
    Falls der Link im Beitrag davor mit den Abtreibungen für 2017 nicht funktioniert: http://www.gbe-bund.de/stichworte/SP...REIBUNGEN.html und dort die oberste Tabelle auswählen.

  11. #10
    Melemona Melemona ist offline
    Avatar von Melemona

    Baby mit Downsyndrom

    Wirklich ein sehr schweres Thema, mir fällt dazu auch ein, dass damals vor ein paar Jahren meinem Lehrer und seiner Frau bei der Voruntersuchung gesagt wurde, dass ihr Kind an Downsyndrom leiden wird.
    Sie haben lange hin und her überlegt, sich aber schlussendlich für das Kind entschieden und sich darauf Mental vorbereitet und was kam heraus? Das Kind ist kerngesund und leidet nicht an Downsyndrom...

  12. #11
    vieraeugigerZyklop vieraeugigerZyklop ist offline
    Avatar von vieraeugigerZyklop

    Baby mit Downsyndrom

    Zitat Melemona Beitrag anzeigen
    Wirklich ein sehr schweres Thema, mir fällt dazu auch ein, dass damals vor ein paar Jahren meinem Lehrer und seiner Frau bei der Voruntersuchung gesagt wurde, dass ihr Kind an Downsyndrom leiden wird.
    Sie haben lange hin und her überlegt, sich aber schlussendlich für das Kind entschieden und sich darauf Mental vorbereitet und was kam heraus? Das Kind ist kerngesund und leidet nicht an Downsyndrom...
    Da kann man natürlich sagen, doof wie es klingt, schwein gehabt.

    Wenn ich jetzt meine Meinung dazu sage, wohlegemerkt in einer Verfassung wo ich es einfach aus rationalen denken raus sage, tendiere ich stark zur Abtreibung. Gründe wurden bereits genannt. Die mentale und finanzielle Belastung. Mich würde das extrem belasten u d stressen. Das weiss ich. Und dann das für den Rest meines/ unseres Lebens? Mag egoistisch klingen aber so sieht es rational aus. Was ich beinsowas immer denke, auch wenn das Recht auf leben selbstverständlich besteht, würde das Kind wirklich ein tolles Leben haben können von dem es was hat? Immer abhängig. Eventuell keine Hochzeit und Kinder? Also etwas, was mich stören würde, wenn ich dies nicht erreichen könnte.

    Schweres Thema.

  13. #12
    Valen Valen ist offline
    Avatar von Valen

    Baby mit Downsyndrom

    Es würde mir wohl schwer fallen, aber letztlich würde die Wahl auf Abtreiben fallen.

  14. #13
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    Baby mit Downsyndrom

    Ein wircklich sehr schweres Thema bei dem ich hoffe niemals in die Situation komme das entscheiden zu müssen.
    Ich kann beide Seiten verstehen und habe gerade wircklich keine ahnung wie ich mich entscheiden würde. Hier spielt es ja auch eine große rolle wie meine Freundin/Frau dann zu den Thema denkt, da man es in einer Partnerschaft ja auch nicht allein entscheidet und sie als Schwangere Person sehr viel mehr mitsprache recht hat.

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