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  1. #1
    Arieve Arieve ist offline

    Garantie auf die Wii

    Hallo zusammen!

    Wie ist das denn wenn man Probleme mit der Wii hat und die Garantie in Anspruch nehmen will. Langt es dann das Gerät inkl. Kaufbeleg zu Nintendo zu schicken?
    Hab das Gerät nämlich neuwertig (gebraucht, aber so gut wie nicht benutzt) bei einem gewerblichen eBay-Mitglied gekauft und der hat mir statt seiner Rechnung vom Kaufhaus eine eigene von seinem Shop gemailt. An meiner Wii ist zwar nichts, aber ich wollte schon gerne wissen, ob man damit Garantiermässig auf der sicheren Seite ist?
    Bin etwas unsicher...

    Gruß
    Arieve

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    Garantie auf die Wii

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  3. #2
    WiiSpiele WiiSpiele ist offline

    AW: Garantie auf die Wii

    Hm das ist eine gute Frage. Eigentlich ist er dafür verantwortlich zumindest 1 Jahr Garantie zu geben. 2 Jahre gewährleistung im Falle des Herstellers. Somit müsste er sich um das einschicken und die Abwicklung der Konsole kümmern. Es kann wie gesagt aber auch sein, das Nintendo hier wie Sony eine eigene Anlaufstelle hat und du das selber machen kannst.

  4. #3
    Natalon Natalon ist offline
    Avatar von Natalon

    AW: Garantie auf die Wii

    Mein Vorredner hat da vollkommen Recht. Der ebay-Verkäufer hat Dir die 12 Monate Garantie zu gewähren und 24 Monate Gewährleistung gibt Dir Nintendo.
    Als gewerblicher Verkäufer kann er die Garantieleistung auch nicht auf andere abwälzen. Ab Kaufdatum hat der Händler Dir die 12 Monate Garantie zu gewähren und auch die entstehenden Kosten zu tragen...

  5. #4
    horst45 horst45 ist offline
    Avatar von horst45

    AW: Garantie auf die Wii

    Das ist vollkommen falsch!!!

    Ihr beide verwechselt Garantie und Gewährleistung!


    Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dirch den Händler erbracht werden; die Gewährleistung dauert 2 Jahre.

    Garantie ist eine absolut freiwillige Leistung des Herstellers. Den Zeitraum der Garantie kann der Hersteller selber festlegen und auch eigene Bedingungen für die Garantie festlegen.


    Das ist der Sachverhalt bei Neuware.
    Wie es nun bei gebrauchten Waren aussieht kann ich leider nicht sagen aber ich glaube da hast du ein Jahr Gewährleistung.

  6. #5
    Natalon Natalon ist offline
    Avatar von Natalon

    AW: Garantie auf die Wii

    Zitat horst45 Beitrag anzeigen
    Das ist vollkommen falsch!!!

    Ihr beide verwechselt Garantie und Gewährleistung!


    Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dirch den Händler erbracht werden; die Gewährleistung dauert 2 Jahre.

    Garantie ist eine absolut freiwillige Leistung des Herstellers. Den Zeitraum der Garantie kann der Hersteller selber festlegen und auch eigene Bedingungen für die Garantie festlegen.


    Das ist der Sachverhalt bei Neuware.
    Wie es nun bei gebrauchten Waren aussieht kann ich leider nicht sagen aber ich glaube da hast du ein Jahr Gewährleistung.
    Deine Ausführung ist leider auch nicht ganz so richtig, würde aber nun zur Haarspalterei führen...
    Zu den Punkten:
    Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen.
    Eine Garantie muss vertraglich ausgeschlossen werden, damit sie von vorn herein wirkungslos ist.

    Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
    für gebrauchte Waren im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs kann die Gewährleistung gemäß § 475 Abs.2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf 12 Monate verkürzt werden. Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.

    Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

    Auf den Fall bezogen: die Wii hat der Händler zu reparieren oder Dir ein neues Gerät, was dem Zustand Deines Gerätes zum Vertragsabschluss identisch ist, zu liefern (was aber unmöglich ist, da Du ein Gebrauchtgerät gekauft hast), bei Weigerung auf Nacherfüllung des Vertrages (Lieferung einer fehlerfreien Sache) kannst Du vom Kaufvertrag zurück treten und kannst somit Dein Geld zurück verlangen....

  7. #6
    Unregistriert

    AW: Garantie auf die Wii

    Hallo!

    Ihr habt völlig recht! Hab ANtwort von Nintendo.
    Der Händler trägt die gesetzlichen 24 Monate Gewährleistung und Nindo bietet freiwillig die ersten 12 Monate Garantie für den Erstkäufer ab Kaufdatum.

    Gruß
    Arieve

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