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  1. #21
    Cao Cao

    AW: Inzest-Verbot aufgehoben

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    1.) es ist keinesfalls sicher, daß aus einer Inzest-Schwangerschaft ein "behindertes" Kind hervorgeht, nur etwas wahrscheinlicher, daß das Kind eine reszessiv vererbte Krankheit hat; zudem gibt es keine belastbaren Daten über Häufigkeit und Art von Erbkrankheiten bei Inzestnachkommen. Viele Kommentatoren hier dürften keine Ahnung von Genetik haben.
    Eigentlich ist es wissenschaftlich erwiesen, das solche Paarungen ein erhöhtes Risiko darstellen, das ein Kind schwerwiegende Schäden davon tragen kann.
    Anscheinend bist du mit der Genetik nicht besser vertraut als wir

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    2.) wenn man danach ginge, die Zeugung von Kindern zu verhindern, die möglicherweise behindert/krank zur Welt kommen, dann müßte man auch gleich behinderten Menschen, die aus formalgenetischen Gründen mit 25% oder sogar 50% Wahrscheinlichkeit ein krankes Kind miteinander zeugen werden, sowie Eltern, die zufällig jeweils Träger eines rezessiven Allels für eine Erbkrankheit aber selber gesund sind und mit 25% Wahrscheinlichkeit ein krankes Kind zeugen werden, das Kinderkriegen verbieten. Wollt Ihr das wirklich? Dann sind wir nämlich wieder bei "unwertem Leben" und der Eugenik im Dritten Reich!
    Wenn es um den wirtschaftlichen Aspekt geht, hat dies auch Vorrang. Wenn ein gesundes Paar ein behindertes Kind auf die Welt bringt, obwohl keine Risikofaktoren dafür sprachen, ist das halt so. Das Kind kann nie was dafür, und die Eltern auch nicht. WENN aber, durch Drogenkonsum in der Schwangerschaft, oder Inzest betrieben wird, steht hier eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass das Kind Schäden aufweisen kann. Dies wäre für das Kind, und für viele Eltern unzumutbar. Viele müssen ihren Alltag ablegen, und sich um das Kind kümmern. Wer bezahlt es? Teilweise die Kasse, teilweise wird es durch Steuern getragen. Das meiste fällt aber finanziell auf die Eltern zurück. Die wenigsten können sich das Leisten. Viele dieser Kinder werden auf Lebenszeit auf andere angewiesen sein. Ich rede hier nicht von Querschnittsgelähmten, sondern von Menschen die so stark betroffen sind, das sie weder mental noch körperlich in unserer Gesellschaft zu intigrieren sind. Wer mit seiner Schwester ein Kind zeugen will, der geht BEWUSST das Risiko ein. Dafür habe ich kein Verstädnis. Sollen sie Kinder adoptieren, oder was weiß ich. Es geht letzendlich an die Kassen ran. Für solche Fälle sollten die Eltern aber alleine zur Kasse gebeten werden. Wenn wir nicht so ein soziales und tollerantes System wären, würde es das nämlich nicht geben. Wie gesagt, das Kind trägt keine Schuld, also wird es auch evtl. Leistungen erhalten. Dennoch sehe ich das ganze als moralisch verwerflich. Die Lebensqualität ist stark einegschränkt.

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    3.) die angebliche, diffuse Bemühung zur Verhinderung behinderter Nachkommen durch Inzestverbot kann KEINESFALLS das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung überwiegen
    Nein, aber auf Grundlage unserer Gesellschaft.

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    4.) das Sexverbot betrifft ausschließlich ******len Verkehr; d.h. das oraler und analer Verkehr nicht verboten sind; ein Verbot des ******lverkehrs verhindert zudem keine Zeugung; daraus folgt, daß das Verbot moralisch bedingt ist, was nicht Aufgabe des Staates ist
    Solche Gesetze wurden nicht dazu gemacht, um die Leute zu verärgern, sondern um sie zu schützen.

    EDIT: Meine Nachbarn haben selbst eine schwerbehinderte Tochter. Es ist sehr viel arbeit, aber sie halten zu ihr. Das finde ich gut, zumal hier kein Inzest im Spiel war. Ich bin ein absoluter Gegner gegen Inzucht. Sowas ist für mich mit das schlimmste Vergehen. Ich habe wirklich sehr hübsche Cousinen, aber ich würde niemals was mit einen von ihnen anfangen.

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    AW: Inzest-Verbot aufgehoben

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #22
    blooDNAcid

    Böse AW: Inzest-Verbot aufgehoben

    @Bieberpelz: "Ich habe vorhin mal ein wenig
    recherchiert. In einer Studie wurden über 160
    Paare mit inzestuösen Kinder befragt. Davon sind
    über 40% der Kinder geistig behindert."

    Bitte Quelle nennen und das Fachjournal, in dem
    die Studie veröffentlicht wurde. Die sehe ich mir gerne an.


    " Das ist natürlich nur eine Statistik, allerdings mit einem hohen Aussagewert."

    Sagt wer?


    "Daher denke ich, sollte man diesen Punkt keinesfalls außer acht lassen."

    Doch, sollte man. Wie ich in meinem vorigen Kommentar schon sagte: selbst wenn sicher wäre,
    daß alle Nachkommen aus Inzest erblich geschädigt wären, müßte ein staatliches
    Verhinderungsbestreben dennoch hinter dem Grundrecht (!) auf sexuelle Selbstbestimmung zurückstehen.


    "Allerdings geht das schon einen Schritt weiter und auch hier vergleichen wir ein Thema mit dem anderen."

    Nein! Das ist genau dasselbe! Es geht um die Frage: darf man, um eventuell und mit einer
    bestimmten Wahrscheinlichkeit kranke Nachkommen zu verhindern, in die sexuelle Selbstbestimmung
    erwachsener Menschen eingreifen. Wer dazu "ja" sagt, ist nicht besser als die Eugeniker des Dritten Reichs.

    "Ich halte nichts von diesen emotionalen Befangenheiten."

    Ich halte nichts von sinnlosen Antworten und auch nicht von falsch gebrauchten Wörtern wie hier
    Befangenheit. Das Gedankenexperiment sollte Leuten, die Inzest verbieten wollen, helfen, sich
    in die Lage eines Leidtragenden eines solchen Verbots hineinzuversetzen. Daß Du dazu außerstande zu sein scheinst, zeigt, wie wenig Empathie Du hast.


    "Ich finde es verantwortungslos wenn man einen Menschen zeugt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alleine Lebensfähig ist."

    Verantwortlungslos ist ein rechtlich bedeutungsloses Wort. Es ist auch verantwortungslos, während der Schwangerschaft Alkohol zu trinken, was mit extrem hoher
    Wahrscheinlichkeit ein geschädigtes Kind hervorbringt. Dennoch ist es nicht verboten.

    @Dark E: "Gesetzliche Verbote sollten eigentlich nicht nur Rechtsgüter, sondern auch Menschen (Fachsprache: natürliche Personen) schützen.
    Und Störungen sind nicht automatisch verboten. Zum Beispiel ist Stottern eine sprachliche Störung, die übrigens abtrainierbar ist und es
    ist trotzdem nicht verboten zu stottern."

    Wow. Das ist so dumm, daß mir die Worte fehlen. Ich nehme zu Deinen Gunsten an, daß Du ein lebendes Paradebeispiel des Dunning-Kruger-Effekts bist und werde daher nicht weiter mit Dir diskutieren. *kopfschüttel*


    @Cao Cao: "Eigentlich ist es wissenschaftlich erwiesen, das solche Paarungen ein erhöhtes Risiko darstellen, das ein Kind schwerwiegende Schäden davon tragen kann."

    Deswegen schrieb ich auch: "etwas wahrscheinlicher, daß das Kind eine reszessiv vererbte Krankheit hat;"
    Du scheinst also nicht nur Probleme mit der Genetik sondern auch mit dem Lesen zu haben :-)

    "Anscheinend bist du mit der Genetik nicht besser vertraut als wir"

    :-D :-D

  4. #23
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Inzest-Verbot aufgehoben

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    Wer dazu "ja" sagt, ist nicht besser als die Eugeniker des Dritten Reichs.
    Die Nazi-Keule bestärkt deine Argumentation auch nicht.
    Ich empfehle dir, dich bei Diskussionen ein wenig rationaler auszudrücken. So fällt es schwer, dich ernst zu nehmen. Und das obwohl ich in vielen Punkten sogar übereinstimmen würde.


    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    Ich halte nichts von sinnlosen Antworten und auch nicht von falsch gebrauchten Wörtern wie hier
    Befangenheit. Das Gedankenexperiment sollte Leuten, die Inzest verbieten wollen, helfen, sich
    in die Lage eines Leidtragenden eines solchen Verbots hineinzuversetzen.
    Wenn ich mich jetzt auf deine Argumentation bewege, dann müsste auch ich die Nazi-Keule auspacken und dir vorwerfen das du Methoden der Nazi-Propaganda verwendest. Denn mit Dingen zu Argumentieren, die eine emotionale Befangenheit schaffen, war und ist Methodik der Nazis.

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    Daß Du dazu außerstande zu sein scheinst, zeigt, wie wenig Empathie Du hast.
    Empathie und Emotionalität haben für mich nichts in der objektiven Entscheidungsfindung zu suchen. Was auch einer der Gründe ist, weshalb ich diese hier nicht einfließen lassen möchte. Wenn wir unser Rechtssystem auf Emotionen aufbauen würden, dann hätten wir auch wieder die Todesstrafe, Selbstjustiz, Ehrenmord und anderen mumpitz.

    Am Ende lassen sich die selben Spiel auf dich zurückführen ala "was wäre wenn du mit einer schlimmen Behinderung lebst, nur weil dritte jegliche Warnungen ignoriert haben ...."

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    Verantwortlungslos ist ein rechtlich bedeutungsloses Wort. Es ist auch verantwortungslos, während der Schwangerschaft Alkohol zu trinken, was mit extrem hoher
    Wahrscheinlichkeit ein geschädigtes Kind hervorbringt. Dennoch ist es nicht verboten.
    Sollte es aber

  5. #24
    Cao Cao

    AW: Inzest-Verbot aufgehoben

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    Deswegen schrieb ich auch: "etwas wahrscheinlicher, daß das Kind eine reszessiv vererbte Krankheit hat;"
    Du scheinst also nicht nur Probleme mit der Genetik sondern auch mit dem Lesen zu haben :-)

    Ich wollte lediglich noch mal genauer darauf hinweisen, was hier eigentlich nicht genug Beachtung geschenkt wird. Wenn eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür besteht das Kinder mit schwerwiegenden Defiziten gebohren werden, sollte man doch wohl Alternativen in Erwägung ziehen. Wer Inzucht betreibt und dabei schwanger wird gefährdet das Kind. Es kann auch genau so gut, durch die genetische Veranlagung sterben.

    EDIT: Für jemand der hier nur Gast ist finde ich es aber gut das du hier aktiv mitwirkst. Ein anderer hätte nur einmal was gepostet, und hätte nie zu seiner Aussage Stellung bezogen. Allerdings solltest du als Beweisforderer vieleicht auch mal mit Beweisen ankommen, die unsere Aussagen wiederlegen. Außerdem solltest du vieleicht ein bisschen an deinen Verhalten arbeiten. Ein gut gemeinter Rat

    Übrigens ein interessanter Beitrag:

    http://www.taz.de/!78862/

    Sinem Gündogdu* atmet, sie zuckt manchmal, sie gibt Töne von sich, hin und wieder lächelt sie oder eine Träne fließt über ihre weiche Wange. Sinem lebt ein Leben in einem krummen Körper und ist in ihrem Geist isoliert. Das Mädchen aus Herne kann nicht aufstehen, sprechen, aktiv am Leben teilnehmen. Ihre Beine und Arme sind verbogen, ihre schwarzen kurzen Haare umrahmen das zarte Gesicht.
    Sie ist 15 Jahre alt, sieht aus wie 8 und ihre Augen schauen verschwommen. Dass sie lebt, ist ein Wunder, denn die Ärzte gaben ihr nur wenige Jahre. Ihre Schwester Özlem ist vor drei Jahren gestorben - da war sie erst 12. Sinem und Özlem sind beide schwerst körperlich und geistig behindert auf die Welt gekommen, ihre ältere Schwester Azize, 17, besucht eine Schule für Lernbehinderte.
    Wie kann es sein, dass alle drei Kinder ein Handicap haben? Seyran und ihr Mann Askin sind Cousin und Cousine, es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Inzestkinder von Eltern, auch wenn diese selber keine Krankheit haben, mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit an schweren angeborenen Krankheiten leiden als Kinder von nicht verwandten Eltern.
    So kam etwa eine britische Studie zu dem Schluss, dass 60 Prozent der Todesfälle und schweren Erkrankungen bei Kindern verhindert werden könnten, "wenn die Inzucht beendet würde". So ist anzunehmen, dass auch die Leiden der Kinder von Seyran und ihrem Mann Askin mit der Verwandtschaft der beiden in Zusammenhang steht.
    In Deutschland ist es schwer, Statistiken oder belastbares Zahlenmaterial zu Verwandtenehen zu finden. Einer der wenigen, der zu diesem Phänomen Daten erhoben hat, ist der Berliner Pränataldiagnostiker Rolf Becker. Er hat in seiner Praxis in den letzten 20 Jahren insgesamt 636 ungeborene Kinder aus Verwandtschaftsehen untersucht, von denen wiederum etwa die Hälfte aus einer Cousin-Cousine-Beziehung stammten.
    Epilepsie, Schwerhörigkeit, Muskelschwund

    In dieser Gruppe waren insgesamt 50 Ungeborene - also etwa 8 Prozent - von einer schweren Behinderung betroffen, die teilweise zu einem Absterben des Fötus im Mutterleib führte. Bei mindestens 20 dieser Ungeborenen ist davon auszugehen, dass ihre Erkrankung mit der Verwandtschaft ihrer Eltern in ursächlichem Zusammenhang stand.
    Kinder aus Ehen unter Verwandten leiden häufiger unter Erbkrankheiten, Epilepsie, Schwerhörigkeit oder Muskelschwund. Das Risiko, an einer genetisch bedingten Stoffwechselstörung zu erkranken, ist größer, die Lebenserwartung niedrig. Julia Hennermann, Stoffwechselmedizinerin und Kinderärztin an der Berliner Charité, fordert deswegen eine frühzeitige Aufklärung - am besten schon in den Schulen.
    Etwa 15 Prozent der Stoffwechselkranken, die sie behandelt, sind aus Verwandtenbeziehungen. Natürlich heiraten auch Deutsche untereinander, doch mehrheitlich seien es Migranten. Ob die Paare nicht vorher über die Risiken Bescheid wüssten. "Genetik ist für die meisten etwas sehr Abstraktes", so Hennermann.
    Irritierte Blicke

    Mit ihren zwei Kindern spaziert Mutter Seyran jeden Tag durch die hässliche Herner Bahnhofstraße. Sie schiebt Sinems Rollstuhl, Azize läuft lustlos neben ihr her. Nicht wenige schauen hin, wenn die drei so entlanggehen, irritiert, manchmal mitleidig oder ausweichend.
    Auch Azize nimmt diese Blicke wahr. "Früher hatte ich ein Riesenproblem, mit meinen Geschwistern in die Öffentlichkeit zu gehen. Ich wusste nicht, wie ich mit den Reaktionen fremder Leute umgehen sollte." Sie habe irgendwann beschlossen, ihre Umwelt einfach zu ignorieren. Es ist ihre Strategie, um mit dem Leben klarzukommen. Mit dem Lesen und Schreiben tut sie sich schwer, mit dem Verstehen noch viel mehr. Sätze formuliert sie nicht aus. Manchmal erscheint Azize etwas entrückt, als lebe sie auf einem ganz anderen Planeten.
    Es ist keine Seltenheit, dass Verwandte untereinander verheiratet werden. In Westeuropa war die Heirat innerhalb einer Familie noch im 19. Jahrhundert durchaus üblich. Bis heute ist in Deutschland die Ehe zwischen Verwandten dritten Grades - also zwischen Cousin und Cousine - nicht verboten, aber doch eher selten. Am weitesten verbreitet sind Verwandtenehen im Nahen Osten, in Ländern, in denen der Islam praktiziert wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des australischen Centre for Comparative Genomics.
    Mehr als die Hälfte der Ehen wird dort innerhalb einer Familie geschlossen. Warum die Tochter einem Fremden geben, wenn diese doch in der Familie bleiben kann? Tabu sind nicht die Beziehungen, tabu sind die daraus eventuell entstehenden Folgen. Ein Genetiker, der nicht namentlich genannt werden will, sagt zynisch: "Oman ist ein Paradies für uns Humangenetiker. Die heiraten dort alle untereinander, es gibt die verrücktesten Krankheiten".
    Das Leben von Seyran beginnt in einem Dorf in der Türkei vor 40 Jahren. Dem Dasein, in das sie geboren wird, bringt sie vor allem Duldsamkeit entgegen. Sie beendet keine Schule, sie lernt nichts, mit 20 Jahren heiratet sie und folgt ihrem Gatten Askin nach Deutschland, sie landen in Herne. Im Laufe der Jahre bekommen sie drei Töchter und leben schon immer von Sozialleistungen.
    Sich gegen den Vater aufzulehnen, dieser Gedanke sei Seyran nie gekommen. Der Vater, die männlichen Verwandten, der eigene Ehemann - sie haben das Sagen. So war es immer, so wird es immer sein, so bringt sie es ihrer Tochter Azize bei, die möglichst jung heiraten soll, und so wird es wohl auch geschehen. Denn die westliche Vorstellung von der freien Partnerwahl wird in ihren Kreisen geächtet.
    Die Familie bewegt sich in einem Milieu, in dem sich Nachbarn morgens zum türkischen Mitfühlfernsehen verabreden, wo wenige arbeiten, nicht selten vom Staat leben, Menschen mit vielen Kindern und schlechten Perspektiven. Mit einem Wort: Parallelgesellschaft.
    Ein plärrender Fernseher klingt durch die gesamte Dreizimmerwohnung. In den Räumen steht orientalischer Kitsch neben Plastikfiguren, die man kostenlos in der örtlichen Apotheke erhält. Überall verteilt sind die Dinge, mit denen Sinem gepflegt werden muss. Ihre Medikamente, Decken, ein großer Medizinball - alles ist etwas chaotisch. Wahrscheinlich ist das ein normaler Zustand, wenn man einen Menschen pflegen muss, ein anderer immer Hilfe braucht und der eigene Ehemann sich um nichts kümmert.
    Sie ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr für ihr krankes Kind da. Jeden Tag wäscht und füttert sie Azize, wuchtet den verdrehten Körper in den Rollstuhl. Ein mühseliger Alltag, dem viel Bürokratie im Weg steht, mit ständiger Antragstellerei und Nachweispflichten für die Krankenkasse. Natürlich bemerke sie manchmal die Grenzen ihrer Kraft, aber was soll sie tun? Ihre Tochter in einem Heim pflegen zu lassen, lehnt Seyran ab. "Eine Mutter gibt ihr Kind nicht ab", sagt sie.
    Als ihre erste Tochter auf die Welt kam, war zunächst alles gut. Erst nach einigen Monaten bemerkte Seyran, dass etwas mit ihrem Baby nicht stimmte, aber erst sehr viel später war klar, dass Azize lernbehindert ist. Bei der zweiten Schwangerschaft hofften sie, dass es diesmal gut gehen würde - ging es aber nicht, und auch die dritte Tochter ist schwerstbehindert. Natürlich sei es furchtbar, dass ihre Kinder nicht gesund seien. Aber schlimmer seien die Reaktionen der Familie gewesen, erzählt Seyran.
    Was ist Kani Bozuk?

    Nicht selten heißt es in patriarchalisch aufgebauten muslimischen Communities dann, die Frau sei an der Missbildung schuld. Sie habe "schlechtes Blut" - "kani bozuk". Zwar habe niemand so etwas zu Seyran gesagt, aber vor allem die männlichen Verwandten ihres Mannes hätten ihr Schuldgefühle vermittelt, sie hinter ihrem Rücken beschuldigt, während der Schwangerschaften geraucht und getrunken zu haben.
    Die Duisburger Sozialwissenschaftlerin Yasemin Yadigaroglu engagiert sich seit Jahren gegen Verwandschaftsehen. Sie startete 2005 eine Postkartenaktion mit Slogans wie "Kinder wünsche ich mir, aber nicht von meiner Cousine" und "Heirat ja, aber nicht meine Cousine". Diese verteilte sie in Schulen und Moscheen, wo sie in Vorträgen auch über die gesundheitlichen Risiken einer Verwandtschaftsehe aufklärt.
    Doch nicht überall ist sie willkommen, die Gemeinde der Merkez-Moschee in Duisburg werfe ihr "Nestbeschmutzung" vor und verwehre ihr den Zutritt in die Vereinsräume. Sie erhalte Drohungen, meist von religiösen Fundamentalisten. Aber auch von Kollegen deutscher Herkunft bekomme sie zu hören, sie würde Migranten stigmatisieren. Es ist ein politisch unkorrektes Thema, vor dem sich die Öffentlichkeit fürchtet. Zu rasch kann hier angeblicher Rassismus angeführt werden. Weil Yadigaroglus Projektanträge für ihre Kampagnen abgelehnt wurden, will sie nun mit Gynäkologen zusammenarbeiten.
    Trotz aller Mühen weiß die Soziologien, dass sich die gefährliche Tradition so schnell kaum ändern wird. Nicht umsonst heißt ein gängiges Sprichwort in der Türkei "Gute Mädchen heiraten Verwandte, schlechte Mädchen gibt man einem Fremden".

    Wem das nicht reicht:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Inzucht_beim_Menschen


    Wikipedia verweist übrigens in der Fußzeile auf wissenschaftliche Medien, bzw. "seriöse" Quellen.

  6. #25
    Dark E Dark E ist offline
    Avatar von Dark E

    AW: Inzest-Verbot aufgehoben

    Zitat gamefreake89 Beitrag anzeigen
    @Dark E
    Was ist z.b. mit homosexueler incest ?
    Dabei könne ja keine Kinder entstehen.
    Oder wenn einer der beiden nicht mehr Fortpflanzungsfähig ist ?
    Genauso kann man heutzutage auf viele art und weißen verhüten.
    Inzest zwischen zwei Brüdern oder zwei Schwestern bringt zwar keine behinderten Babys und sollte deshalb meiner Meinung nach straffrei sein. Ich würde aber sagen, dass dies trotzdem eine therapiebare Desorientierung ist. In ihrer Kindheit ist doch sicher was traumatisierendes schiefgelaufen und da kann ein guter Psychologe evtl. helfen.

    Zitat blooDNAcid Beitrag anzeigen
    Wow. Das ist so dumm, daß mir die Worte fehlen. Ich nehme zu Deinen Gunsten an, daß Du ein lebendes Paradebeispiel des Dunning-Kruger-Effekts bist und werde daher nicht weiter mit Dir diskutieren. *kopfschüttel*
    wow, bei fehlenden Argumenten wirst du gleich beleidigend. Das zeigt wie rechthaberisch du bist Du weißt nicht mal wie man hier Beiträge zitiert.

    Dir scheint Inzest viel zu bedeuten ...

  7. #26
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Inzest-Verbot aufgehoben

    Zitat Dark E Beitrag anzeigen
    Ich würde aber sagen, dass dies trotzdem eine therapiebare Desorientierung ist. In ihrer Kindheit ist doch sicher was traumatisierendes schiefgelaufen und da kann ein guter Psychologe evtl. helfen.
    Wenn die betroffenen beiden Personen darunter leiden, dann macht es Sinn in eine Therapie zu gehen um es aufzubereiten.
    Wenn beide damit glücklich sind, dann ist es vollkommen irrelevant.

  8. #27
    LordKunzite LordKunzite ist offline
    Avatar von LordKunzite

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Inzest ist ein heikles Thema und ich für meinen Teil sehe es so wie bei Homosexualität: Leben und leben lassen. Dennoch bin ich aber auch der Ansicht, dass man die Kinder nicht gewollt zeugt. Das ist dann wieder rum nicht okay, aber wenn ein Inzest-Paar nicht absichtlich ein Kind zeugt, seh ich da kein Problem. Also auch keinen Grund, das gesetzlich zu verbieten. Jetzt könnt ihr mich ruhig als krank abstempeln

  9. #28
    IceViper IceViper ist offline
    Avatar von IceViper

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Zitat LordKunzite Beitrag anzeigen
    Inzest ist ein heikles Thema und ich für meinen Teil sehe es so wie bei Homosexualität: Leben und leben lassen. Dennoch bin ich aber auch der Ansicht, dass man die Kinder nicht gewollt zeugt. Das ist dann wieder rum nicht okay, aber wenn ein Inzest-Paar nicht absichtlich ein Kind zeugt, seh ich da kein Problem. Also auch keinen Grund, das gesetzlich zu verbieten. Jetzt könnt ihr mich ruhig als krank abstempeln
    Was heißt denn hier nicht absichtlich ? Wer soll das denn nachweisen ob Absicht oder nicht ?

    Auch kommt es bei Kindern von Geschwistern schon deswegen öfter zu gesundheitlichen Schäden, weil Inzest häufiger unter Geschwisterpaaren passiert, bei denen einer oder beide nicht gesund, beispielsweise geistig zurückgeblieben sind.

  10. #29
    Kanye Kanye ist offline
    Avatar von Kanye

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Neben der Problematiken der Behinderungen die aus einer solchen Fortpflanzung entstehen, kann ich da den Argumenten der Politik folgen, warum Inzest verboten bleiben sollte. Bei der Gesetzgebung wurde und wird Wert auf den Schutz der Familie gelegt, ich denke jeder kann sich ausmalen dass die Aufhebung des Verbots ein fatales Signal wäre.

    Übrigens ist beim Thema Inzest lediglich v.aginaler Sex verboten, das Gesetz ist also noch recht gnädig. Da es immer ein Restrisiko gibt dass V.aginalverkehr ein behindertes Kind zur Folge hat, sollte man das Verbot aufrechterhalten, und das überwiegt alles in allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dieser Personen.

    Edit: Wow das Forum ist ja prüde, hab mal einen Punkt eingefügt.

  11. #30
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Zitat IceViper Beitrag anzeigen
    Auch kommt es bei Kindern von Geschwistern schon deswegen öfter zu gesundheitlichen Schäden, weil Inzest häufiger unter Geschwisterpaaren passiert, bei denen einer oder beide nicht gesund, beispielsweise geistig zurückgeblieben sind.
    was nicht stimmt
    inzest hat nichts mit geistiger gesundheit zu tun

    @Kanye
    hier sind halt auch viele kinder unterwegs
    und:
    § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
    (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
    Zitat wiki
    Juristische Terminologie

    Juristisch unterscheidet man zwischen:

    „Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
    „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein O.ral- oder An.alverkehr mit dem P.enis und eine P.enetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
    In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den A.nus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. (2005)[14]
    ...
    Im Strafrecht ist auch der Versuch strafbar. Es muss daher beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen nicht zum Eindringen oder gar zu einem Samenerguss gekommen sein. Wichtig ist der auf das Eindringen gerichtete Vorsatz. Andererseits muss es sich um mehr als eine bloß flüchtige, sexual sinnbezogene Berührung handeln. Das Alter, bis zu dem sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr verboten sind, wird Schutzalter genannt.
    das bedeuted es bezieht sich nicht nur auf v.aginalensex sonder auf alle formen des beischlafes
    Quellen:
    StGB - Einzelnorm
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geschle...e_Terminologie

  12. #31
    Cao Cao

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Zitat LordKunzite Beitrag anzeigen
    ....aber wenn ein Inzest-Paar nicht absichtlich ein Kind zeugt, seh ich da kein Problem
    Das Leben ist kein Wunschkonzert. Ich berufe mich auf das Sprichwort: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Selbst wenn bei Inzucht der weibliche Part ungewollt schwanger wird, so sollten daraus Konsequenzen für das Paar gezogen werden, WEIL sie ihr Kind ein schwerwiegendes Risiko auferlegen. Mein Vorschlag zur Güte wäre, das diese Leute sich sterilisieren lassen. Dann kann auch nichts mehr schief gehen. Wenn sie ein Kind wollen sollen sie eines adoptieren. Wenn Gleichgeschlechtliche es dürfen, dürfen es Inzuchtbetreiber auch

    EDIT: Ich wünsche dir aber erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum

  13. #32
    Ole2

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Wozu hat denn der Mensch Hände und Spielzeuge? Schließlich gibt es doch genügend Techniken, es anderweitig zu tun, um Schaden am Leben Anderer zu vermeiden. Das halte ich auch für verantwortungsvollen Umgang mit der Thematik. Ich sehe das ganz ähnlich wie die Mehrheit hier - das Verbot sollte bleiben, auch wenn ich prinzipiell Manches gegen Verbote habe. Doch hier mache ich eine Ausnahme und zwinge mich dazu, zu einem Verbot zu stehen, trotz Toleranz. Zu viel Toleranz, wie hier im Thread erkennbar wurde, kann zu viel des Guten sein, in dem Falle zu viel statistisch erwiesenen Schaden verursachen und diesen gesamtgesellschaftlich zu vermeiden, ist Sinn und Zweck des Gesetzes. Ansonsten kann jeder tun und lassen, was ihm/ihr gefällt und keinem Dritten schadet.

  14. #33
    Sentinel Sentinel ist offline
    Avatar von Sentinel

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Ich bin auch gegen Inzest.
    Genug Argumente wurden eigentlich davor schon gebracht und ich sehe garkeinen Grund, weshalb man sowas nicht verbieten sollte. Meinungen hin oder her, aber denkt doch bitte einmal nach: beim Geschlechtsverkehr zwischen Verwandten kommt eine höhere Warscheinlichkeit, dass das Kind eine Behinderung kriegen könnte. Diese Warscheinlichkeit ist sogar noch höher als wenn eine schwangere Person Alkohol trinkt und raucht. Was möchte also das Staat machen? Geschwister und andere Verwandten dürfen zwar miteinander Sex haben aber keine Kinder erzeugen. Wäre so eine Lösung. Problem hierbei: was passiert wohl, wenn die Partnerin "ausversehen" schwanger wird? Die können das Kind doch schwer abtreiben lassen oder von denen eine Geldstrafe erwarten lassen. Ja, ich komme wiedermal mit diesem "Was wäre wenn"-Quatsch an, aber solche Sachen müssen auch beachtet werden.
    Und mal ehrlich, sollte man dem Kind wirklich soetwas antun? Wirklich? Nene, wie schon gesagt - bin für den Verbot.

  15. #34
    Knollo Knollo ist offline
    Avatar von Knollo

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Ich bin ja, was dieses Thema angeht, sehr zwiegespalten. Einerseits ist es mir relativ egal, wenn ein Geschwister-paar der Meinung ist miteinander zu schlafen. Wie es mir auch in fast allen anderen Konstellationen von Menschen, ohne Schaden, egal ist. Lediglich den Part mit dem Kinderkriegen kann ich nicht gutheißen und tue mich damit schwer.
    Was mich auf folgenden Gedankengang bringt...
    Zitat Sentinel_Prime Beitrag anzeigen
    Problem hierbei: was passiert wohl, wenn die Partnerin "ausversehen" schwanger wird?
    ... wie ist das dann bei HIV Positiven Menschen?
    Ein Mensch, der mit der HIV Krankheit infiziert ist, darf ja schließlich auch Sex haben. Trotz der Möglichkeit das die Frau schwanger werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit für das Kind, ebenfalls HIV Positiv auf die Welt zu kommen, ist auch sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit das die Frau, trotz Verhütung, schwanger werden kann ist genauso hoch wie beim Geschwister-Paar (vorausgesetzt es wird mit Gummi verhütet).

    Wie ist da euer Gedanke? Darf eine HIV infizierte Person keinen Geschlechtsverkehr mehr haben?
    Man muss bedenken, der "einzige" unterschied ist der moralische Aspekt.

    Selbe Spiel bei Menschen mit eingeschränkten Behinderungen. Es gibt Menschen, die sind Kleinwüchsig. Auch hier erhöhtes Risiko. Dürfen diese Kinder bekommen?


    Ich merke, so ganz ohne Vergleiche und Vorstellungen ist das Thema nicht zu behandeln. Muss ich zugeben.
    Und in jedem dieser Punkte würde ich gänzlich anders Urteilen. Trotz ähnlicher Thematik oder Resultate.

  16. #35
    gamefreake89 gamefreake89 ist offline
    Avatar von gamefreake89

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Zitat Bieberpelz Beitrag anzeigen
    Lediglich den Part mit dem Kinderkriegen kann ich nicht gutheißen und tue mich damit schwer.
    und genau dieser Part wird vom Gesetzt ignoriert.
    Man darf als inzest paar kinder kriegen(künstliche befruchtung) aber kein sex haben

    währe andersherum nicht logischer ?
    @Ole2
    auch hände und spielzeug sind laut gesetzt verboten (ausgenommen a.nalverkehr mit spielzeug)

  17. #36
    Cao Cao

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Zitat Bieberpelz Beitrag anzeigen
    Ich bin ja, was dieses Thema angeht, sehr zwiegespalten. Einerseits ist es mir relativ egal, wenn ein Geschwister-paar der Meinung ist miteinander zu schlafen. Wie es mir auch in fast allen anderen Konstellationen von Menschen, ohne Schaden, egal ist. Lediglich den Part mit dem Kinderkriegen kann ich nicht gutheißen und tue mich damit schwer.
    Was mich auf folgenden Gedankengang bringt...

    ... wie ist das dann bei HIV Positiven Menschen?
    Ein Mensch, der mit der HIV Krankheit infiziert ist, darf ja schließlich auch Sex haben. Trotz der Möglichkeit das die Frau schwanger werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit für das Kind, ebenfalls HIV Positiv auf die Welt zu kommen, ist auch sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit das die Frau, trotz Verhütung, schwanger werden kann ist genauso hoch wie beim Geschwister-Paar (vorausgesetzt es wird mit Gummi verhütet).

    Wie ist da euer Gedanke? Darf eine HIV infizierte Person keinen Geschlechtsverkehr mehr haben?
    Man muss bedenken, der "einzige" unterschied ist der moralische Aspekt.

    Selbe Spiel bei Menschen mit eingeschränkten Behinderungen. Es gibt Menschen, die sind Kleinwüchsig. Auch hier erhöhtes Risiko. Dürfen diese Kinder bekommen?


    Ich merke, so ganz ohne Vergleiche und Vorstellungen ist das Thema nicht zu behandeln. Muss ich zugeben.
    Und in jedem dieser Punkte würde ich gänzlich anders Urteilen. Trotz ähnlicher Thematik oder Resultate.
    Nun, wie gesagt. Sterilisation wäre die eine Möglichkeit. Das Risiko Kinder zu bekommen, bei einen einwandfreien Angriff tendiert Richtung 0%. Natürlich sollte man aber dennoch mit den krankheitsbedingten Beispielen wie HIV, auch zusätzlich verhühten (Was ich mich nun frage ist, wie ist das bei zwei HIV Infizierten? Kann da immernoch was schlimmes passieren?) Wenn die Kinder haben wohlen, dann wohl auf den Weg der Adoption. Du weißt das ich mich verhemmt gegen die Adoption von Kindern bei Homo-Ehen querstelle, aber ich finde wenn unsere Gesellschaft schon "radikal" tollerant sind, warum dann nicht auch diese Menschen?

  18. #37
    Sentinel Sentinel ist offline
    Avatar von Sentinel

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Zitat Bieberpelz
    Wie ist da euer Gedanke? Darf eine HIV infizierte Person keinen Geschlechtsverkehr mehr haben?
    Man muss bedenken, der "einzige" unterschied ist der moralische Aspekt.
    Solange es das Gesetz zulässt - ja, das darf dann derjenige. Und dabei verweise ich auch gerne auf @Cao Caos Vorschlag, denn wenn man keine Vorsichtsmaßnahmen dort einreicht, dann wird am Ende das Kind leiden, welches eine Behinderung erlitten hat. Und, sag mal: würdet ihr es gut finden? Beste Lösung wäre aber eine Adoption.

    Also, wie stellt man es sich vor. Wird man jetzt nur das Geschlechtsverkehr erlauben oder gleich alles? Wenn man es verbieten würde, dass die Geschwister - so als Beispiel - Kinder machen möchten. Und da meine Frage: was würde das Staat dann machen, wenn das "ausversehen" passiert?

  19. #38
    Noctis Noctis ist offline
    Avatar von Noctis

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Ganz klar für ein verbot.. Da gibts auch nichts zum
    rechtfertigen.. Selbst die natur ist gegen diese perversion..

  20. #39
    Ole2

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Hm. Pervers kann vieles sein, ich will da gar nichts verurteilen, aber klären wir doch bitte erst einmal etwas..

    Zitat gamefreake89 Beitrag anzeigen
    wäre andersherum nicht logischer ?
    @Ole2

    auch hände und spielzeug sind laut gesetzt verboten (ausgenommen a.nalverkehr mit spielzeug)
    Hä. Wieso sollen jetzt Hände und Spielzeuge (toys) mit genannter Ausnahme verboten sein? Das wäre ja schrecklich, für Betroffene, oder meintest du jetzt, man nimmt erst das Spielzeug und dann die Hände?

    Das wäre ja auch nur die Ersatzvariante für jene, um die es hier im Thema geht. Um Andere geht es gerade gar nicht und man sollte über Alternativen nachdenken. Schließlich muss doch gar kein Geschlechtsverkehr (GV) in Frage kommen, wenn man denn auch anderweitig zum Ziel kommen kann.

    Vielleicht sollte doch wieder mehr Aufklärung in Schulen etc. stattfinfinden, wie man das auch machen kann? Sex ist doch nicht nur GV.

  21. #40
    Kanye Kanye ist offline
    Avatar von Kanye

    AW: Inzest-Verbot: aufheben?

    Zitat gamefreake89 Beitrag anzeigen
    @Kanye
    hier sind halt auch viele kinder unterwegs
    und:
    § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
    (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

    Zitat wiki
    Juristische Terminologie

    Juristisch unterscheidet man zwischen:

    „Beischlaf“, oft auch die ältere Bezeichnung „Beiwohnung“ steht für das zumindest teilweise Eindringen des männlichen Gliedes in das weibliche Geschlechtsorgan, den Scheidenvorhof.
    „eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung“ beziehungsweise „eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ ist in jedem Fall ein O.ral- oder An.alverkehr mit dem P.enis und eine P.enetration der weiblichen Geschlechtsorgane mit Fingern oder Gegenständen.
    In Deutschland ist das Eindringen mit Fingern oder Gegenständen in den A.nus keine beischlafähnliche Handlung, da dieser kein Geschlechtsteil ist. (2005)[14]
    ...
    Im Strafrecht ist auch der Versuch strafbar. Es muss daher beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen nicht zum Eindringen oder gar zu einem Samenerguss gekommen sein. Wichtig ist der auf das Eindringen gerichtete Vorsatz. Andererseits muss es sich um mehr als eine bloß flüchtige, sexual sinnbezogene Berührung handeln. Das Alter, bis zu dem sexuelle Handlungen oder Geschlechtsverkehr verboten sind, wird Schutzalter genannt.
    das bedeuted es bezieht sich nicht nur auf v.aginalensex sonder auf alle formen des beischlafes
    Quellen:
    StGB - Einzelnorm
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geschle...e_Terminologie
    Danke für die Aufklärung, habe mich da auf einen Zeitungsartikel verlassen, der das ungenau zum Ausdruck gebracht hat. Hätte ich mich noch mal vergewissern müssen, bevor ich das hier in den Raum stelle.
    Mein Fehler...

    Trotzdem verändert sich meine grundsätzliche Haltung dadurch nicht.

    Zitat Bieberpelz Beitrag anzeigen
    Ich bin ja, was dieses Thema angeht, sehr zwiegespalten. Einerseits ist es mir relativ egal, wenn ein Geschwister-paar der Meinung ist miteinander zu schlafen. Wie es mir auch in fast allen anderen Konstellationen von Menschen, ohne Schaden, egal ist. Lediglich den Part mit dem Kinderkriegen kann ich nicht gutheißen und tue mich damit schwer.
    Was mich auf folgenden Gedankengang bringt...

    ... wie ist das dann bei HIV Positiven Menschen?
    Ein Mensch, der mit der HIV Krankheit infiziert ist, darf ja schließlich auch Sex haben. Trotz der Möglichkeit das die Frau schwanger werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit für das Kind, ebenfalls HIV Positiv auf die Welt zu kommen, ist auch sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit das die Frau, trotz Verhütung, schwanger werden kann ist genauso hoch wie beim Geschwister-Paar (vorausgesetzt es wird mit Gummi verhütet).

    Wie ist da euer Gedanke? Darf eine HIV infizierte Person keinen Geschlechtsverkehr mehr haben?
    Man muss bedenken, der "einzige" unterschied ist der moralische Aspekt.
    Gutes Beispiel. Da mir das gesundheitliche Wohl der Neugeborenen sehr wichtig ist, würde ich hier zum selben Fazit kommen und es unterstützen wenn dies verboten wird, unter der Prämisse dass das Infektionsrisiko des Kindes zu hoch ist. ca. >10% (setze ich mal an).

    Wiki sagt dazu folgendes:
    Das Risiko der Infektion eines Kindes durch eine HIV-infizierte Mutter während der Schwangerschaft oder Geburt ohne Behandlung wird auf 15 bis 30 Prozent geschätzt. Eine Übertragung des Virus beim Stillen ist ebenfalls möglich.[44] Bei bekannter HIV-Infektion der Mutter kann das Risiko einer Übertragung auf das Kind durch die Gabe antiretroviraler Medikamente (an die Mutter vor und das Kind nach der Geburt), die Geburt durch Kaiserschnitt und den Verzicht auf das Stillen des Kindes auf unter ein Prozent vermindert werden.
    http://de.wikipedia.org/wiki/HIV#.C3.9Cbertragung

    Unter einem Prozent (oder unwesentlich darüber) wäre dagegen in meinen Augen akzeptabel, setzt aber einige Umstände voraus.

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