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  1. #121
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Terroranschlag in London

    könnte vielleicht daran liegen, das "Scheiß XYZ" auch eine Beleidigung darstellt, während die Bezeichnung "Nazi" zwar nicht gerade nett ist, aber noch lange nicht als Beleidigung taugt.

  2. Anzeige

    AW: Terroranschlag in London

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #122
    Cao Cao

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    könnte vielleicht daran liegen, das "Scheiß XYZ" auch eine Beleidigung darstellt, während die Bezeichnung "Nazi" zwar nicht gerade nett ist, aber noch lange nicht als Beleidigung taugt.
    Als Beleidigung nicht, aber als Unterstellung ein Nazi zu sein. Somit wäre das Verleumdung, was man auch strafrechtlich zur Anzeige bringen kann bzw. anzeigen sollte.

  4. #123
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Terroranschlag in London

    Ich nehme mal an, Du meinst Verleumdung ... naja ... kann man machen, aber ich schätze die Zeit kann man sich sparen.

  5. #124
    Cao Cao

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal an, Du meinst Verleumdung ... naja ... kann man machen, aber ich schätze die Zeit kann man sich sparen.
    Oh, ja. Sorry
    Natürlich, aber ich habe ehrlich gesagt keine wirkliche Lust das dieses Wort andauernd gebraucht wird, wenn es nicht mal einen Grund gibt es anzuwenden. Sollen sie es in Gegenwart zu Nazis sagen, aber nicht zu jeden 0815 Bürger, welcher sich nicht nach ihnen richtet. Das zählt nicht nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern auch die Linken, Antifas, etc.

    Ansonsten können wir uns mit diesen Klischee noch die nächsten 200 Jahre schmücken und mal ehrlich. Ich bin nicht stolz darauf ein Nazi genannt zu werden. Deshalb es mit rechtlichen Folgen austreiben. Mag vieleicht ein etwas zynischer Plan sein, aber ich denke mal er würde aufgehen. Du schützt dich ja zudem selbst, da du verpflichtet bist, jegliche Straftat aus dem StGB bei Verstoß den Behörden zu melden, da du dich ja dann indirekt selbst strafbar machst, wegen "Vereitelung einer Straftat" :-)

  6. #125
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Terroranschlag in London

    Zum einen wird Verlumdung nur auf "Antrag" verfolgt, zum anderen ist es natürlich völliger Unsinn, daß man eine Straftat vereitelt, wenn man es nicht anzeigt. Oder glaubst Du, jede Frau die eine an Ihr begangene Vergewaltigung nicht anzeigt (und davon soll es sehr viele geben), macht sich damit strafbar ??? Natürlich nicht ...

  7. #126
    Cao Cao

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Zum einen wird Verlumdung nur auf "Antrag" verfolgt, zum anderen ist es natürlich völliger Unsinn, daß man eine Straftat vereitelt, wenn man es nicht anzeigt. Oder glaubst Du, jede Frau die eine an Ihr begangene Vergewaltigung nicht anzeigt (und davon soll es sehr viele geben), macht sich damit strafbar ??? Natürlich nicht ...
    Doch, da eine Straftat eine Straftat bleibt. Das einzige was natürlich hier noch ins Spiel kommt ist, das eine Vergewaltigung nie aufgeklärt werden würde wenn man keine Anzeige erstellt. Es ist eine Straftat, aber da es eben unsere Justiz bis dato nicht weiß, und andere Dinge zu tun hat, als jeden hinterher zulaufen wird das auch nicht weiter gefordert. Es ist tatsächlich so das es eine Strafvereitelung wäre, selbst wenn du als Opfer es nicht zur Anzeige bringst. Wenn es jemand gesehen hat aber und du erstattest keine Anzeige, dann kann nicht nachgesichert werden, was nun eigentlich los ist. Wenn z.B aber die Polizei dich dabei auf frischer Tat ertappt, und du sagst, du willst keinen anzeigen, ist das denen egal. Es wird dann von der Polizei zur Anzeige gestellt. Die Polizei sagt selbst einen, das man da nicht die Wahl hätte. Und wenn du noch die Aussage als Vergewaltigte verweigerst, dann kannst du tatsächlich vom Opfer selbst der Schuldige werden, da du eine Straftat die vor Gericht angegeben wurde, verhinderst obwohl die Polizei es gesehen hat. Das ist unser System.

  8. #127
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Terroranschlag in London

    Tut mir leid, aber da irrst Du Dich:

    Auch lässt sich aus § 258 StGB für Privatpersonen keine allgemeine Anzeigepflicht herleiten. Privatpersonen sind nicht verpflichtet, begangene Straftaten anzuzeigen, selbst wenn sie den Täter kennen.

    Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn die Voraussetzungen von § 138 StGB erfüllt sind. Danach kann wegen Nichtanzeige bestraft werden, wer ein in dieser Vorschrift genanntes geplantes Verbrechen nicht angezeigt wird, obwohl die Tat noch verhindert werden kann. Diese Verpflichtung hat mit Verfolgungsvereitelung nichts zu tun. § 138 StGB ist ein eigenständiger Straftatbestand.
    und nur weil die Polizei da etwas anderes sagt, ist das noch lange nicht richtig. Wenn also jemand los zieht und mir sagt, er werde jetzt eine Bank ausrauben gehen, muß ich die Polizei rufen.

    Allerdings:

    Für Strafverfolgungsorgane gilt diese Aussage grundsätzlich nicht. Die Polizei ist gem. § 163 StPO zur Strafverfolgung verpflichtet. Hat die Polizei Kenntnis von einer Straftat oder wird ihr gegenüber eine Straftat angezeigt, muss sie die Strafverfolgung einleiten. Tut sie es nicht, ist gem. § 258a StGB Strafvereitelung im Amt gegeben.
    also gilt Deine Aussage NUR für die Strafverfolgungsorgane selbst.

  9. #128
    Cao Cao

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, aber da irrst Du Dich:



    und nur weil die Polizei da etwas anderes sagt, ist das noch lange nicht richtig. Wenn also jemand los zieht und mir sagt, er werde jetzt eine Bank ausrauben gehen, muß ich die Polizei rufen.

    Allerdings:



    also gilt Deine Aussage NUR für die Strafverfolgungsorgane selbst.
    Achso ok, dann habe ich das damals in den falschen Hals bekommen, aber wiederspricht sich das nicht?

    § 258
    Strafvereitelung


    (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
    (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
    (4) Der Versuch ist strafbar.
    (5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
    (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

  10. #129
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Terroranschlag in London

    Bei diesem Paragrafen geht es um:

    Typische Fälle der Verfolgungsvereitelung sind:

    Fluchthilfe, z.B. durch

    - Rat
    - Überlassen eines Fahrzeuges
    - Verstecken des Vortäters
    - Täuschung der anrückenden Polizei u.a.
    - Verhinderung der Aburteilung durch Verbergen

    Beseitigen von Tatspuren, z.B.:

    - Fingerspuren
    - Fußspuren
    - Werkzeugspuren
    - Schleif- oder Kratzspuren
    - Schmauchspuren
    - Blutspuren
    - Sekrete
    - Beschädigungen

    Unterdrücken / Verbergen von Beweismitteln

    Beweismittel sind alle Gegenstände, die geeignet sind, strafrechtlich bedeutsame Umstände zu beweisen, z.B.:

    - Tatwerkzeuge
    - Kleidungsstücke
    - Papiere
    - Beute
    - gefertigte Lichtbilder
    - Observationsergebnisse.
    - Spurenträger

    Falsche Aussagen / Verschaffen eines Alibi
    Vernichten oder Verwischen von Tatspuren
    Beiseiteschaffen der Beute
    Erschütterung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen
    Beiseiteschaffen von Verfalls- und/oder Einziehungsgegenständen
    Warnung vor der Polizei

    Als Vereitelungshandlungen kommen in Betracht:

    Verstecken des Gesuchten
    Fluchthilfe
    Gefangenenbefreiung
    Warnung vor der Polizei
    also AKTIVE Handlungen.

  11. #130
    Cao Cao

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Bei diesem Paragrafen geht es um:
    Richtig, nur wenn man weiß das Person A etwas getan hat, ihn aber nicht zur Verantwortung zieht ist es doch quasi das selbe als würde man den Täter decken.
    (Mir ist schon bewusst das eine Person solange als unschuldig gillt, bis er vom jeweiligen Gericht verurteilt wird, allerdings wird man letzendlich auch davor schon verhaftet und vorgeführt.)

  12. #131
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Terroranschlag in London

    Es kommt das gleiche dabei heraus, da hast Du recht.

    Wenn ich einem Menschen eine Waffe in die Hand drücke und er sich damit erschießt, ist er genauso tot, wie wenn ich selbst abdrücke. Trotzdem sind es im Strafrecht 2 verschiedene Paar Schuhe.

    Ich kann nichts für unsere Gesetzgebung. Prinzipiell würde ich Dir zustimmen, daß man eine Straftat auch anzeigen müßte. Das es in Deutschland aber nicht so ist, kann ich aber nunmal auch nicht ändern.

  13. #132
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat Nicoletta Beitrag anzeigen
    Ach, da gibt es mehr als genügend Urteile zu: "Das Starnberger Amtsgericht verurteilte Ellen K. wegen Volksverhetzung zu 1000 Euro Geldstrafe. Dagegen legte sie mit ihrem Anwalt Christian Langgarnter in München Einspruch ein – ohne Erfolg" (Abendzeitung: “Scheiß-Türke” kann teuer werden! | Journalistenwatch.com)

    Wir leben längst in einem Land das seine eigenen Gesetze aus Angst vor ausländischer Kritik bei deutschen strenger auslegt als ander herum. Man überlege sich: Wegen Volksverhetzung verklagt.... während Türken weiter lustig Deutsche als Nazis beschimpfen dürfen und in ihrem Heimatland Kurden meucheln. Mich interessiert mal wieviel es kosten würde Türken als Völkermörder zu bezeichnen? Da geift der Nationalismus, der hier gerne uns vorgeworfen wird....
    Das Urteil lautet aber 'Beleidigung' und nicht Volksverhetzung ... Wenn jemand 'Scheiß Deutscher' zu dir sagt, kannst du ja auch deswegen vor Gericht ziehen, wenn du unbedingt willst ...

    Aber die wenigsten Türken oder Deutschen machen das wirklich, wenn sie jemand so beschimpft ...

    Es kommt übrigens auf den Plural an bei Volksverhetzung, und natürlich auf den Level der Beleidigung/Unterstellung. Wenn jemand sagt 'Du bist ein Scheiß-Türke', dann ist das nur Beleidigung; wenn jemand sagt 'Alle Türken sind Verbrecher', dann ist das Volksverhetzung. Bei Ersterem wird übrigens meist auf den Privatklageweg verwiesen, weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht ...
    Also wenn man einen Einzelnen beleidigt, ist das niemals Volksverhetzung ...

    Wenn jemand sagt 'Alle Deutschen sind Nazis', könnte man das ebenfalls als Volksverhetzung ahnden ...

    Da auch viele Ausländer unter uns leben, zählen Deutsche selbst nur als Teil der Bevölkerung, sodass es auch hier keine Probleme gibt (siehe Definition Volksverhetzung. die sich normalerweise nur gegen Teile der Bevölkerung richtet)
    Wenn der 'Türke' die deutsche Staatsangehörigkeit hat, sieht es aber schlecht aus, weil er sich auch selbst beleidigt ...
    Wenn man alle Arbeitslosen als faules Gesindel bezeichnet, könnte das übrigens auch den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, wenn es jemand anzeigt ...
    http://www.bundestag.de/dokumente/an...verhetzung.pdf

  14. #133
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    könnte vielleicht daran liegen, das "Scheiß XYZ" auch eine Beleidigung darstellt, während die Bezeichnung "Nazi" zwar nicht gerade nett ist, aber noch lange nicht als Beleidigung taugt.
    Ob das eine Beleidigung ist könne dir Anwälte erklären, verurteilt wurde der Mann aber wegen Volksverhetzung. Ein Türke der "Scheiß Nazis" ruft wurde in Deutschland bisher nicht dafür verurteilt!

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Das Urteil lautet aber 'Beleidigung' und nicht Volksverhetzung
    Eben nicht! Erst die Revisionsinstanz hat das Urteil korrigiert! Das spricht ganz eindeutig dafür, dass sich wenigstens erstinstanzlich eine antideutsche Gesinnung manifestiert hat und man als Deutscher weitere Wege gehen muss um zu seinem Recht zu kommen. Wie schon gesagt: Eine Verurteilung für den Ausdruck "Nazi" den ein Ausländer gebraucht ist meines wissens nach nicht erfolgt.



    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Wenn jemand sagt 'Alle Deutschen sind Nazis', könnte man das ebenfalls als Volksverhetzung ahnden ...
    Das würde nicht einmal für staatsanwaltliche Ermitttlungen reichen! Sprich mal mit Sachbearbeitern in den Job-Centern, die hören das Wort Nazi als beschimpfung jeden dritten Tag - und wieviele Anklagen hat es gegeben?

    Ich selbst bin schon von Eltern ausl. Kinder so bezeichnet worden und habe sie angezeigt, kein einziger Fall wurde - trotz Videomitschnitt - überhaupt angenommen. Andersrum wurde ich aber vor Gericht gezerrt, weil ich strikt nur den Anteil Ausländer aufnehme wie er auch in der Region an der Bevölkerung Anteil hat. Die Verfahren habe ich alle gewonnen - was also die Ermittler angeht sind die schon ausläbdergetriggert.

  15. #134
    Samyra

    AW: Terroranschlag in London

    Bitte kommt zurück zum Thema, es lautet Terroranschlag in London. Zur Links-Rechts-Debatte haben wir genügend andere Threads hier.

  16. #135
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat Samyra Beitrag anzeigen
    Bitte kommt zurück zum Thema, es lautet Terroranschlag in London. Zur Links-Rechts-Debatte haben wir genügend andere Threads hier.
    Schön das es dich gibt und due dafür sorgst das die Diskussion in seinem gewidmetem Bereich bleibt und sich nicht entwickelt. Das Thema bleibt aber dasselbe, denn die Ursachen sind gleich.

    In England beschwert sich das Volk gerade über zuviel Toleranz die man gerade Moslems entgegenbringt. die Frage: "Warum dürfen die Imame der Londoner Terror-Täter weiter predigen?" wird öffentlich diskutiert - hier wäre es ein Unding sowas überhaupt zu denken. Solche Meinungen - siehe deine Aktion @Samyra - werden ja als "Rechts-Links Debatte" gar nicht zugelassen. Tolle Moderation wenn man ein Thema über Terror nur auf einen umrissenen Bereich beschränkt, sich aber sonst für globalisiert hält.

    Einer der Täter, Ibrahim Hassan, wurde von islamischen Imamen radikalisiert und das war dem MI5 auch bekannt. An sich zwei Skandale in einem. Hier würde exakt dasselbe passieren, einem radikalen Moslems weist man nicht aus, selbst wenn man weiß das er eine latente gefahr ist - siehe die ewig anhaltende Diskussion um den Pierre Vogel (und DarkPhalanx) Freund Ibrahim Abou-Nagie.

    der Islamist und Soldatenmörder Ibrahim Hassan hat vor der Tat in einem Video öffentlich folgende aussage getroffen: "Euer Papst ist ein Pädophiler, Nehmt den Islam an, zu eurer eigenen Sicherheit. Sonst werden wir die Drohung Allahs, des Allmächtigen, über euch bringen. Wir sind zum Märtyrertod oder zum Sieg aufgerufen."

    Exakt der gleiche Duktus wie ihn der Verein "Einladung zum Paradies" (jetzt Muslimtube) vertritt - und was passiert hier? Jeder Hinweis darauf wird als Islamophob oder eben "Links-Rechts-Debatte" ignoriert und gebrandmarkt. Scheibar steckt da die Einstellungn hinter: Was nicht sein darf, das nicht sein kann!

    Schön das du uns aufforderst begrenzt zu denken.

  17. #136
    Topas Topas ist offline

    AW: Terroranschlag in London

    sugar, hätte da gutten Vorschlag: Mache deine Einrichtungen doch einfach "bereicherungsfrei" nicht umsonst will man in München das Islamische Zentrum für ganz Europa bauen, man weiß ganz genau, dass die hier völlige Narrenfreiheit haben

  18. #137
    Nicoletta Nicoletta ist offline

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat Topas Beitrag anzeigen
    sugar, hätte da gutten Vorschlag: Mache deine Einrichtungen doch einfach "bereicherungsfrei" nicht umsonst will man in München das Islamische Zentrum für ganz Europa bauen, man weiß ganz genau, dass die hier völlige Narrenfreiheit haben
    Das wäre ja nicht im Sinne einer anständigen Kultur. Jetzt wird zwar @Samyra wider eine Verwarnung wegen OT verteieln, aber sei´s drum: Kinder sollten auch in Kinderhorten in der gleichen Umbegung sich entwickeln können, wie außerhalb. Also rein ausländische Gruppen kommen nicht in Frage, ebenso wie reine Gruppen ohne ausländische Wurzeln nicht in Frage kommen. Und selbstverständlich muss man bei dieser Anforderung ein Auge auf die Kundschaft haben und auch einigen sagen, dass der Bevölkerungsanteil einfach erreicht ist. Das führt häufig zu Unverständnis bei den Ausländern, ist mir aber prinzipiell egal, denn ich kann keinem deutschen Elternpaar vermitteln, dass ihr Kind in einer Gruppe erzogen wird, die von Ausländerkindern dominiert wird.

    Toleranz - und da kommen wir wieder zum Thema - kann auch über-interpretiert werden. Siehe England und die zwei eingeanderten islamisten die den Soldaten geschlachtet haben. Ich möchte nicht daran beiteiligt sein solches Gedankengut schon in Kinderköpfe zu pflanzen. Ich habe bereits zwei 16-jährige Islamisten Hasuverbot erteilt weil sie bei mir für eine verbotene Gruppe geworben haben. Was meinst du wie groß der Aufschrei war? Ich war verwundert, wie viel Rückendeckung unter Moslems diese in Deutschland verbotene Gruppierung hat. Und dagegen darf ich - politisch korrekt - nicht mein Hausrecht gebrauchen? Lächerlich! Was wenn das die nächsten Mörder werden? Ab wann darf man Extremismus Grenzen aufzeigen? Dem Haupttenor hier im Forum nach doch wohl erst wenn es geschlachtete Opfer zu beklagen gibt. Es ist nach den Forenregeln immer noch erlaubt bzw. es wird geduldet, einen Link zur Homepage einer radikal islamistischen Bewegung zu veröffentlichen. Aber die Moderation interessiert das nicht - sind viel zu beschäftigt die Peitsche gegen mich zu schwingen.

  19. #138
    Cao Cao

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat keldana Beitrag anzeigen
    Es kommt das gleiche dabei heraus, da hast Du recht.

    Wenn ich einem Menschen eine Waffe in die Hand drücke und er sich damit erschießt, ist er genauso tot, wie wenn ich selbst abdrücke. Trotzdem sind es im Strafrecht 2 verschiedene Paar Schuhe.

    Ich kann nichts für unsere Gesetzgebung. Prinzipiell würde ich Dir zustimmen, daß man eine Straftat auch anzeigen müßte. Das es in Deutschland aber nicht so ist, kann ich aber nunmal auch nicht ändern.
    Hmm...sorry ich wollte dich nicht irgendwie anprangern. Tut mir Leid wenn das so rüber gekommen ist :-/

  20. #139
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    AW: Terroranschlag in London

    Nein, habe ich nicht so verstanden.

  21. #140
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: Terroranschlag in London

    Zitat Nicoletta Beitrag anzeigen
    Einer der Täter, Ibrahim Hassan, wurde von islamischen Imamen radikalisiert und das war dem MI5 auch bekannt. An sich zwei Skandale in einem. Hier würde exakt dasselbe passieren, einem radikalen Moslems weist man nicht aus, selbst wenn man weiß das er eine latente gefahr ist - siehe die ewig anhaltende Diskussion um den Pierre Vogel Freund Ibrahim Abou-Nagie.
    Pfft, Pierre Vogel und Abou-Nagie haben beide die deutsche Staatsbürgerschaft, die kann man nicht ausweisen. Wenn man ihnen etwas nachweisen kann, werden sie in den Knast einfahren ...

    Andere Hetzprediger, wie den Kalif von Köln, hat man z.B. abgeschoben ... Es stimmt überhaupt nicht, dass nicht gegen islamische Hetzer vorgegangen wird, aber es muss alles im rechtsstaatlichen Rahmen bleiben ...
    Vielleicht sind wir bei der Bekämpfung von Fanatikern auch schon weiter als die Briten. Überall Kameras aufzustellen, reicht nunmal nicht ...

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