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  1. #1
    keldana keldana ist offline
    Avatar von keldana

    die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Focus: Fristlose Kündigung gerechtfertigt Raucher muss nach 40 Jahren aus der Mietwohnung

    Klar ... Urteil ist bestimmt noch nicht rechtskräftig und der Mieter wird vermutlich in die nächste Instanz gehen ... aber trotzdem ein Hammer, oder ???

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    die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

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  3. #2
    Topas Topas ist offline

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    das ist doch völliger Humbug, das Urteil wird sicher spätestens vom BGH kassiert werden, wenn ich Richter wäre, würde ich die Vermieterin zum Einbau einer vernünftigen abgedichteten Wohnungstüre vergattern, schon wäre das Problem geregelt

  4. #3
    Cao Cao

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat Topas Beitrag anzeigen
    das ist doch völliger Humbug, das Urteil wird sicher spätestens vom BGH kassiert werden, wenn ich Richter wäre, würde ich die Vermieterin zum Einbau einer vernünftigen abgedichteten Wohnungstüre vergattern, schon wäre das Problem geregelt
    Was wieder diverse Umkosten für den Vermieter bedeuten würde. Es sollte schon drauf hingewiesen werden, ob man in Wohnungen rauchen darf oder nicht. Zumal der Rauch ja auch sich überall festsetzt und wirklich schwer heraus zu bekommen. Der Nachmieter würde sich dann wirklich freuen, es sei denn die Grundreinigung bezahlt der Vermieter auch, oder gleich eine Teilsanierung da sich auch zwischen Kacheln, Ablagerungen von Teer und Nikotin binden, welche die Konsistenz der Fugen beeinträchtigen "könnte".

    Mag für viele Raucher schon unfair sein, aber das ist eben auch dann eine voreingenommene Meinung

  5. #4
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Wenn in meinem Mietvertrag nicht explizit "Nichtraucherwohnung" steht, darf ich in der Wohnung rauchen, Punkt. Wegen den Folgekosten, bei mir in der Wohnung ist es so, dass ich eh neu streichen muss etc. wenn ich ausziehe und dafür gibts auch die Kaution... Hinterlasse ich die Wohnung nicht wie abgesprochen, kann ich mir die Kaution in die Haare schmieren und mit dem Geld kann der Vermieter dann die Arbeiten ausführen lassen...

    Das Rauchen in der eigenen Wohnung verbieten, das grenzt dann schon an das totale Rauchverbot. Wo soll man sonst noch ungestört rauchen?

  6. #5
    iHook

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat Don Promillo Beitrag anzeigen
    Das Rauchen in der eigenen Wohnung verbieten, das grenzt dann schon an das totale Rauchverbot. Wo soll man sonst noch ungestört rauchen?
    Es ist eben nicht DEINE Wohnung. Absolut nachvollziehbar, dass Vermieter das Rauchen nicht gestatten.

  7. #6
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    War falsch ausgedrückt, ich formuliere um:

    Dass der Staat das Rauchen in Wohnungen verbietet, die nicht als Nichtraucherwohnung vermietet werden, grenzt an das totale Rauchverbot.

    Wenn der Vermieter das nicht möchte, muss ich mich natürlich dran halten, keine Frage. Aber wenn der Vermieter das duldet hat mir der Staat nicht reinzureden, aber wir schweifen gerade vom eigentlichen Urteil ab fürchte ich

  8. #7
    Cao Cao

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat Don Promillo Beitrag anzeigen
    Wenn in meinem Mietvertrag nicht explizit "Nichtraucherwohnung" steht, darf ich in der Wohnung rauchen, Punkt. Wegen den Folgekosten, bei mir in der Wohnung ist es so, dass ich eh neu streichen muss etc. wenn ich ausziehe und dafür gibts auch die Kaution... Hinterlasse ich die Wohnung nicht wie abgesprochen, kann ich mir die Kaution in die Haare schmieren und mit dem Geld kann der Vermieter dann die Arbeiten ausführen lassen...

    Das Rauchen in der eigenen Wohnung verbieten, das grenzt dann schon an das totale Rauchverbot. Wo soll man sonst noch ungestört rauchen?
    Es ist nun mal nicht deine Wohnung, das wäre es erst wenn du eine Eigentumswohnung erwirbst, wobei auch hier gewisse Richtlinien mit Nachbarn abzusprechen sind.

    Wenn aber in einen Mietvertrag drinne steht, das rauchen zulässig ist dann darfst du das auch. Das ist vergleichbar mit Haustieren. Das steht häufig mit in Mietverträgen drinne. Haustiere, ja oder nein? Wenn man dann noch sich nicht dran hält ist das ein Vertragsbruch. Aber im Gegensatz zum Mieter darf der Vermieter und gewissen Rahmbedingungen die Hausordnungen umbestimmen.

    Dass der Staat das Rauchen in Wohnungen verbietet, die nicht als Nichtraucherwohnung vermietet werden, grenzt an das totale Rauchverbot.
    [/QUOTE]

    Nun gut, das wäre aber an sich auch wiedersprüchlich.
    Dennoch ist man als Mieter da klar im Nachteil, außer man gehört zu den Wohngenossenschafften, die Wohungen und vermieten und Anteile verkaufen

  9. #8
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    ich wusste gar nicht, dass man das rauchen als vermieter ausschließen darf. da muss ich mal genauer hinschauen, dann kann man dieses vermieterrecht ja mal demnächst anwenden.

    der schaden durch raucher kann nämlich in der tat erheblich sein.

  10. #9
    Cao Cao

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    ich wusste gar nicht, dass man das rauchen als vermieter ausschließen darf. da muss ich mal genauer hinschauen, dann kann man dieses vermieterrecht ja mal demnächst anwenden.

    der schaden durch raucher kann nämlich in der tat erheblich sein.
    Was hast du denn vor?

  11. #10
    Don Promillo Don Promillo ist offline
    Avatar von Don Promillo

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat Gilligan Beitrag anzeigen
    ich wusste gar nicht, dass man das rauchen als vermieter ausschließen darf. da muss ich mal genauer hinschauen, dann kann man dieses vermieterrecht ja mal demnächst anwenden.

    der schaden durch raucher kann nämlich in der tat erheblich sein.
    Also ich bin mir ziemlich sicher, dass du in den Mietvertrag aufnehmen kannst, ob geraucht werden darf oder nicht, analog mit Haustieren. Da ich selber nicht in meiner Wohnung rauche (nur auf dem Balkon), habe ich die Wohnung damals auch explizit als Nichtraucherwohnung zwischenvermietet.

  12. #11
    meatnir meatnir ist offline

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Na wenn da mal nicht'n Stein ins Rollen gebracht wurde. So wie ich es verstanden hab, war nicht Grund des Rauswurfs das geraucht, sondern wieviel geraucht wurde. Und hier empfandt das Gericht, dass den Nachbarn zuviel Rauch zugemutet wurde. Heißt, dass ab sofort jedem rauchenden Mieter gekündigt werden kann, wenn es dem Nachbarn zu viel wird? Ab wann 'zu viel' ist, kann auch keiner entscheiden (eigentlich). Man darf gespannt sein, was da noch kommt.

  13. #12
    Xastor Xastor ist offline
    Avatar von Xastor

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Na das erinnert mich schon stark an das Rauchproblem von @HardAndSoft (Thread finde ich grade nicht). Sein Nachbar macht ja auch son Kack. Da könnte man ihn auch diese Strafe aufbrummen lassen Naja Spass beiseite. Zwar finde ich es gerechtfertigt das Urteil, aber man hätte eher verwarnen bzw ne Geldstrafe aufbrummen lassen können als einfach "nur" wegen dem Rauchen raus zu schmeissen. Ich meine, fast jeder Einwohner in Deutschland raucht wie ein Schlot (okay das stimmt net so ganz) und da müsste ja theoretisch jeder Raucher vor die Tür gesetzt werden. Ne ne das wäre ja sinnlos, wenn das jedes Mal kommt.

  14. #13
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Naja, mein Nachbar gegenüber qualmt ja ausschließlich im Treppenhaus; da hielte ich eine Kündigung schon für gerechtfertigt.
    Aber Qualmen innerhalb der eigenen Wohnung ist schon etwas anderes. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieter im geschilderten Fall nur in der eigenen Wohnung gequalmt hat; sonst wäre eine Kündigung schon eine Überreaktion.

  15. #14
    Xastor Xastor ist offline
    Avatar von Xastor

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Naja, mein Nachbar gegenüber qualmt ja ausschließlich im Treppenhaus; da hielte ich eine Kündigung schon für gerechtfertigt.
    Aber Qualmen innerhalb der eigenen Wohnung ist schon etwas anderes. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieter im geschilderten Fall nur in der eigenen Wohnung gequalmt hat; sonst wäre eine Kündigung schon eine Überreaktion.
    Naja im Treppenhaus kann man es auch riechen, weil die Leute müssten ja i-wie zur Wohnung kommen. Und wenn die Nachbarn das Fenster (oder Tür, je nachdem, was sie machen) offen haben und sie riechen das Rauch draussen. Dann kann das auch störend sein, denke ich zumindest.^^

  16. #15
    Issomad Issomad ist offline
    Avatar von Issomad

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Naja, die genauen Hintergründe in dem Fall werden ja nicht geschildert. Ich denke, dass der Mieter schon öfter abgemahnt wurde und mit seiner Raucherei (sei es im Treppenhaus oder bei offenem Fenster) trotzdem weiter seine Nachbarn belästigt hat. Bei manchen Kettenrauchern nimmt das dann Ausmaße an, als würde er in der Wohnung grillen
    Könnte auch sein, dass er dabei Zigarettenstummel und/oder Brandlöcher im Treppenhaus hinterlassen hat. Fristlos kündigt man nicht einfach mal so aus Jux, da muss einiges vorgefallen sein, was den Hausfrieden störte ... Ältere Menschen zeigen sich ja oft uneinsichtig und stur ...

  17. #16
    Cao Cao

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat Issomad Beitrag anzeigen
    Naja, die genauen Hintergründe in dem Fall werden ja nicht geschildert. Ich denke, dass der Mieter schon öfter abgemahnt wurde und mit seiner Raucherei (sei es im Treppenhaus oder bei offenem Fenster) trotzdem weiter seine Nachbarn belästigt hat. Bei manchen Kettenrauchern nimmt das dann Ausmaße an, als würde er in der Wohnung grillen
    Könnte auch sein, dass er dabei Zigarettenstummel und/oder Brandlöcher im Treppenhaus hinterlassen hat. Fristlos kündigt man nicht einfach mal so aus Jux, da muss einiges vorgefallen sein, was den Hausfrieden störte ... Ältere Menschen zeigen sich ja oft uneinsichtig und stur ...
    Zumal die Anzahl von Häuserbränden aufgrund von Zigaretten gestiegen ist

    Glimmende Zigarette wohl schuld an Feuer: Bewohner lösten Brand in Backnang selbst aus - Aus aller Welt - FOCUS Online - Nachrichten

    Tja rauchen kann tödlich sein

  18. #17
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat Cao Cao Beitrag anzeigen
    Was hast du denn vor?
    in den nächsten mietverträgen für die vermieteten wohnungen meiner mutter (sie ist vermieterin) das rauchen ausschließen.

  19. #18
    HardAndSoft HardAndSoft ist offline
    Avatar von HardAndSoft

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Das dürfte rechtswidrig sein, denn auch Rauchen gehört (wenn man's nicht übertreibt) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
    Sonst könnte man als nächstes das Kochen in der Wohnung verbieten.

  20. #19
    Cao Cao

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Das dürfte rechtswidrig sein, denn auch Rauchen gehört (wenn man's nicht übertreibt) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
    Sonst könnte man als nächstes das Kochen in der Wohnung verbieten.
    Hmm....gesellschaftlich ist rauchen aber doch ein Genussmittel, oder? Hier gehen die Meinungen auseinander ob man dies mit z.B Kochen, was ja quasi eine Maßnahme ist, um Essen herzurichten, vergleichen kann

    Genussmittel vs. Überleben, da würden die Vermieter wohl letzteres ehr gewähren. Ich kenne z.B eine Wohngenossenschaft wo Alkoholkonsum aufgrund von diverser Zwischenfälle im Treppenhaus und aus dem Fenster eingeführt wurde. Kontrollieren tut dies letzendlich keiner

  21. #20
    Gilligan Gilligan ist offline
    Avatar von Gilligan

    AW: die nächste Runde im Streit ums Rauchen !

    Zitat HardAndSoft Beitrag anzeigen
    Das dürfte rechtswidrig sein, denn auch Rauchen gehört (wenn man's nicht übertreibt) zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
    Sonst könnte man als nächstes das Kochen in der Wohnung verbieten.
    und genau das war die frage. das würd ich gern mal wissen, wie die rechtslage ist. nur ich finde das steht im widerspruch zur haustierhaltung. ein haustier macht u.u. weniger schaden als ein raucher.

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