Umfrageergebnis anzeigen: Todesstrafe: JA oder NEIN

Teilnehmer
561. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    197 35,12%
  • Nein

    319 56,86%
  • weiß nicht

    45 8,02%
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Ergebnis 621 bis 640 von 1423
  1. #621
    Judge~ Judge~ ist offline
    Avatar von Judge~

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Auserdem! wenn ein Täter (vergewaltiger zb) schulden hatte massen an schulden oder ähnliches dann kommt er mit lebenslang eigentlich sogar ganz gut weg! Denn er hat einen dauerhaften wohnort und brauch sich keine sorgen mehr zu machen

  2. Anzeige

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Schau dir mal diesen Bereich an. Dort ist für jeden was dabei!
  3. #622
    OmegaPirat OmegaPirat ist offline

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat xBlackMambax Beitrag anzeigen
    Bla @OmegaPirat

    Das hat rein gar nichts mit "Romantik" zutun, wenn man ein kleines Kind als solches sieht, was es ist.

    Wenn man sich euer widerliches Gesülze durchliest, wird einem einfach nur schlecht.
    Schützt die armen Kinderf***** - das doofe Kind war doch selbst Schuld! Boah ey, KOTZ.
    Das nenne ich jetzt eine emotionale Überreaktion. Hier nimmt niemand einen pädophilen Täter in Schutz. Pädophile Täter müssen sich für ihre Tat natürlich verantworten. Von einem pädophilen Triebtäter geht in erster Linie eine Gefahr für die Gesellschaft aus und die Rechtssprechung geht jetzt nicht dahin den Täter für seine Tat Leiden zu lassen, sondern die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen. Präventivmaßnahmen sind Rachegelüsten immer vorzuziehen.

    Und methaphorische Umschreibungen menschlicher Gefühle wie "mit dem herzen sehen" ... sind der Romantik zuzuordnen. Darunter versteh ich nicht seiner Liebsten bei Kerzenschein einen schönen Abend zu machen oder sonstigen kitsch, sondern elemente aus der Epoche der Romantik. Diese Romantikelemente sind nichtssagend und völlig unobjektiv, womit sie für die Rechtssprechung nichts taugen.

  4. #623
    iSimulacron3

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Was bringt es mir, den Mörder sterben zu sehen? Das bringt mir ja nichts, es holt niemanden ins Leben zurück.
    Ihr habt eine kindliche Vorstellung von Gerechtigkeit.



    Menschlichkeit! Menschlichkeit, andere zu ermorden? Gute Nacht, Rechtssystem...
    Du kannst Dein Rechtssystem ja heiraten, wenn Du es so toll findest.
    Davon wird Dein Kind (obwohl ich bezweifle dass Du eins hast bzw. auch nur ansatzweise nachvollziehen kannst was es heißt eines zu haben) nicht lebendig.

    Geh mit Deinem Rechtssystem kuscheln.

    PS: Jaja... durch die Ermordung des Kinderschänders wird das Kind auch nicht mehr lebendig *gähn* Wat ne Kreisdiskussion.

    Gute Nacht^^

  5. #624
    iHook

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Simulacron3 Beitrag anzeigen
    Ja dann kann er da ja nix für und wer weiß - vielleicht schließt man dann ja doch noch ne Freundschaft mit Ihm und stößt ab und zu mal auf das tote Kind an. Er war bzw. ist schließlich nur krank. Also ist ER das Opfer! Achso...
    Da brauchst du gar nicht so polemisch werden. Ein Geisteskranker kann sein Handeln vielleicht gar nicht einschätzen und ist sich selbst nicht darüber im klaren darüber was da abläuft. Geisteskranke müssen behandelt und nicht abgeschlachtet werden - in den Zeiten in denen das passiert ist hat man auch Leuten Sterne aufgenäht.

  6. #625
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Sinn und Zweck eines Rechtsstaates ist es aber nicht, Menschen möglichst hart zu bestrafen. Das wurde hier glaube ich, von @OmegaPirat bereits geschrieben und das unterschreibe ich zu 100% so.
    Stell dir mal vor jeder würde wie es ihm passt, richten! Gott- äh, Mensch, bewahre davor!!
    Das würde dann in massenhaftem Mord ausarten, und das nennt man dann nicht mehr Gerechtigkeit.
    Hättest du aufgepasst, wäre dir bewusst, dass die Todesstrafe nicht den Sinn hätte, "hart zu bestrafen".
    Was habe ich denn vor wenigen Minuten erklärt? Mit dem Ende der Existenz eines Verbrechers endet auch die Möglichkeit, dass dieser ... Mensch ... andere ermordet oder schändet und hierbei handelt es sich um Verbrechen grausamster Art. Oder siehst du das anders und würdest Diebstahl mit Vergewaltigung gleichsetzen?
    Abgesehen davon wäre es der Staat, der die Todesstrafe als Rechtsmittel nutzen könnte, wenn absehbar ist, dass der Angeklagte wieder Schaden anrichten wird, bevor dieser nach der Verurteilung allen vorspielt, dass er sich von Grund auf geändert haben will.
    Du siehst darin keine Gerechtigkeit. Aber hältst du die Verbrechen für gerecht, von denen hier gesprochen wird?

  7. #626
    Judge~ Judge~ ist offline
    Avatar von Judge~

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Was bringt es mir, den Mörder sterben zu sehen? Das bringt mir ja nichts, es holt niemanden ins Leben zurück.
    Ihr habt eine kindliche Vorstellung von Gerechtigkeit.
    Wenn angenommen dein großonkel oder wer auch immer ermordet würde und der täter freigesprochen weil dir keiner glaubt würdest du ganz sicher nicht sagen is ok glaube das ost inordnung!

  8. #627
    iKatherine

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Was bringt es mir, den Mörder sterben zu sehen? Das bringt mir ja nichts, es holt niemanden ins Leben zurück.
    Ihr habt eine kindliche Vorstellung von Gerechtigkeit.



    Menschlichkeit! Menschlichkeit, andere zu ermorden? Gute Nacht, Rechtssystem...
    Tschuldige (Floskel), wenn ich das jetzt so direkt sage, aber Du kotzt mich an.
    Wie alt bist Du? Wie kann man sich so eine widerliche Denkensart aneignen... unfassbar.

    So, ich bin jetzt auch hier raus - so'n Pro-Kinderschänder Gelaber ist nicht länger auszuhalten.

  9. #628
    Judge~ Judge~ ist offline
    Avatar von Judge~

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Ohne ein Kind kannst du dir nicht vorstellen wie es ist wenn es einem vergewaltiger unterlag! Da du die seelischen beeinträchtigungen indirekt auch zuspüren bekommst

  10. #629
    JokerofDarkness

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Wie ich bereits geschrieben habe, ist es nicht meine Aufgabe, andere Menschen zu aus Rache bestrafen oder diese zu morden wenn meinem Kind was passiert.
    Denn dann füge ich dem Umfeld des Mörders, der vielleicht auch eine Familie und sogar Kinder hat, ebenfalls Schaden zu, und das wäre dann eine sich immer weiter ziehende Spirale ohne Ende.
    Willst du das? Du würdest dich auf die selbe Ebene wie der Sexualtäter stellen: Leid verursachen.
    Nix für ungut, aber diesen Müll sagst Du mit Sicherheit nicht mehr, wenn Deinem Kind so etwas tatsächlich mal passieren sollte. Falls doch, solltest Du Dich mal ernsthaft fragen, was genau mit Dir nicht stimmt.

  11. #630
    iSimulacron3

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Nix für ungut, aber diesen Müll sagst Du mit Sicherheit nicht mehr, wenn Deinem Kind so etwas tatsächlich mal passieren sollte. Falls doch, solltest Du Dich mal ernsthaft fragen, was genau mit Dir nicht stimmt.
    Doch - er geht dann pfeifend nach Hause und besingt bei einem guten Glas Wein unser Rechtssystem

  12. #631
    iKatherine

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    @OmegaPirat

    Du, dann bin ich herzlich gerne Romantikerin - was ich aber durchaus wirklich bin, hast Du ja nicht Unrecht.
    Nur deine Bezeichnung dafür finde ich unpassend.
    Und bei dem was man hier so liest, kann man als Elternteil nur emotional überkochen.
    So - Tschüß.

  13. #632
    User65694 User65694 ist offline

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Hättest du aufgepasst, wäre dir bewusst, dass die Todesstrafe nicht den Sinn hätte, "hart zu bestrafen".
    Was habe ich denn vor wenigen Minuten erklärt? Mit dem Ende der Existenz eines Verbrechers endet auch die Möglichkeit, dass dieser ... Mensch ... andere ermordet oder schändet und hierbei handelt es sich um Verbrechen grausamster Art. Oder siehst du das anders und würdest Diebstahl mit Vergewaltigung gleichsetzen?
    Abgesehen davon wäre es der Staat, der die Todesstrafe als Rechtsmittel nutzen könnte, wenn absehbar ist, dass der Angeklagte wieder Schaden anrichten wird, bevor dieser nach der Verurteilung allen vorspielt, dass er sich von Grund auf geändert haben will.
    Du siehst darin keine Gerechtigkeit. Aber hältst du die Verbrechen für gerecht, von denen hier gesprochen wird?
    Ich sagte es bereits. Es gibt immer noch die Verwahrung in der Schweiz, welches es ermöglicht, Straftäter für immer aus dem Verkehr zu ziehen ohne diese zu ermorden.

    Zitat xBlackMambax Beitrag anzeigen
    Tschuldige (Floskel), wenn ich das jetzt so direkt sage, aber Du kotzt mich an.
    Wie alt bist Du? Wie kann man sich so eine widerliche Denkensart aneignen... unfassbar.
    Zitat JokerofDarkness Beitrag anzeigen
    Falls doch, solltest Du Dich mal ernsthaft fragen, was genau mit Dir nicht stimmt.
    Zitat Simulacron3 Beitrag anzeigen
    Doch - er geht dann pfeifend nach Hause und besingt bei einem guten Glas Wein unser Rechtssystem
    Danke für eure Komplimente. Ihr beleidigt euren Diskussionspartner weil ihr einer anderen Meinung seid. Danke. Ich denke daran, wenn ich wieder mit euch eine Diskussion führe.
    Das ist respektlos und unverschämt. Vielleicht sollte ich euch auch als potentielle Amokläufer beschreiben. Wenn ich mir so anschaue was für geisteskranke Ideen ihr hier bringt, wäre das noch eine Untertreibung keinesgleichen.

    Schönen Abend noch.

  14. #633
    JokerofDarkness

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Danke für eure Komplimente. Ihr beleidigt euren Diskussionspartner weil ihr einer anderen Meinung seid. Danke. Ich denke daran, wenn ich wieder mit euch eine Diskussion führe.
    Wo habe ich Dich denn beleidigt?

  15. #634
    Judge~ Judge~ ist offline
    Avatar von Judge~

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Xerdasus nicht böse gemeint aber wenn du schon etwas in den unteren kasten setzt das dochwohl was geistreicheres als "Wer das liest, liest das" ... Du kannst das nicht verstehen, du hast so wie ich das sehe kein Kind du kennst die verantwortung von klein auf nicht du ahst ganzeinfach kp ob du wohl auch noch so ruhig wärst wenn dein sohn Erschossen würde? Bedenke das auch deine Partnerin leidet!

  16. #635
    Judge~ Judge~ ist offline
    Avatar von Judge~

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Vielleicht sollte ich euch auch als potentielle Amokläufer beschreiben. Wenn ich mir so anschaue was für geisteskranke Ideen ihr hier bringt, wäre das noch eine Untertreibung keinesgleichen.
    also dieser satz haut mich um ....
    Zu taten die folgen bis zum irgendwann eintrtenden tot haben hat der täter nichts als den tot verdient ...

  17. #636
    iSimulacron3

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    @Xerdasus

    Nun - diese Entscheidung überlasse ich Dir.
    Ich kann da durchaus differenzieren.

    Du magst ja ein netter Mensch sein, aber ich bin ein liebender Vater und bei sowas gibt es bei mir überhaupt gar keine Diskussion. Ich nehme Dir Deine Einstellung + Meinung nicht - sei mir aber auch nicht böse, wenn ich diese nicht unterstreiche bzw. rot anlaufe vor Wut.

    Wie heißt doch das Sprichwort:

    Wenn man dem Bauern beim Pokern nicht gewachsen ist, kaufe ich Ihm trotzdem die Kuh auf dem Hof ab.

    Wir können gern woanders freundlich(er) diskutieren - aber meine Meinung und mein Unverständis im Bezug auf Kinderschöänder und deren "Rehabilitierenwoller" wird immer die Gleiche sein.

    Vielleicht bist Du einfach nur jung, unerfahren - verblendet.... evtl. sogar von unseren Medien, die uns tag- täglich einimpfen wie schön unser "Rechtssystem" ist. Ich empfehle Dir für diesen Fall mal eine Art Entzugskur. Das kann Dir evtl. die Augen öffnen und hierbei wünsche Ich Dir alles Gute!

  18. #637
    Eisuke261990 Eisuke261990 ist offline
    Avatar von Eisuke261990

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Niemand hat das Recht jmd zu töten, das bezieht sich zum einen auf die Täter, als auch auf die Leute, die über diese Täter richten sollen.
    Wo kommen wir denn hin, wenn wir uns wie die Barbaren aufführen und jeden umbringen, der es angeblich verdient hätte.
    Klar, nach dem Talionsprinzip wäre eine Todesstrafe für einen Mörder nur gerecht... ABER eine Todesstrafe trifft nicht immer den Schuldigen und das ist Fakt ... naja und was machen wir dann? Wer entschuldig sich bei den Verwandten des zu unschuldig Hingerichteten?

    Etwa die Leute hier, die nach Gefühl- und Emotionen handeln und den Unschuldigen tot sehen wollten? Ich würde dann es ja auch nur gerecht finden, wenn sie dann als Strafe auch hingerichtet werden würden ... denn wenn wir schon beim Talionsprinzip sind, müssen wir das solange durchziehen, bis es fair wäre.
    Ihr merkt wie hirnrissig die Todesstrafe in Bezug des Talionsprinzip ist, denn eine Todesstrafe erlaubt keine Fehler und Fehler passieren nun mal.

  19. #638
    Jacky89 Jacky89 ist offline
    Avatar von Jacky89

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Xerdasus Beitrag anzeigen
    Ich sagte es bereits. Es gibt immer noch die Verwahrung in der Schweiz, welches es ermöglicht, Straftäter für immer aus dem Verkehr zu ziehen ohne diese zu ermorden.
    Und dann entgegnete ich, dass die Realität nicht immer so rosig aussieht, wie Theorie, die du ansprichst. Ich kann kaum in Worte fassen, wie gerne ich Fallbeispiele aufzeigen würde, denn ich weiß, dass es welche gibt. Allerdings beobachte ich die Nachrichten schon lange nicht mehr.
    Aber ich denke auch, wir sind mit der Diskussion an einem Punkt angekommen, wo wir uns nur im Kreis drehen und ständig wiederholen würden - das führt zu nichts.

    Ich zweifle nicht daran, dass eine Gesellschaft auch ohne die Todesstrafe funktionieren kann, wenn alles ordentlich ungesetzt wird.
    Aber eine ordentliche Umsetzung der Theorie ist nicht immer gegeben. Nebenbei denke ich, dass die Strafe für Vergewaltiger, besonders für Kinderschänder, ruhig höher sein könnte, als sie in Deutschland ist:


    § 176 StGB Deutschland

    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

    (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

    (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.
    sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
    2.
    ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
    3.
    auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
    4.
    auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

    (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.



    Das könnte man auf mindestens 3 Jahre festlegen und nach oben noch ein bisschen mehr Luft lassen, dann fällt die Möglichkeit der Bewährung nämlich schonmal weg und ich sehe nicht den geringsten Grund, warum man mit Menschen, die sowas getan haben, milde verfahren sollte.
    Abgesehen davon ist es einfach beruhigender für alle Angehörigen des Opfers, das Opfer selbst und nicht zu letzt alle anderen Eltern, wenn man die Gewissheit hat: "Der Mensch, der das getan hat, den gibt es nicht mehr."
    Der Gedanke "Der sitzt jetzt irgendwo eingesperrt für eine gewisse Zeit." beruhigt nicht immer.

  20. #639
    User65694 User65694 ist offline

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Zitat Simulacron3 Beitrag anzeigen
    Vielleicht bist Du einfach nur jung, unerfahren - verblendet.... evtl. sogar von unseren Medien, die uns tag- täglich einimpfen wie schön unser "Rechtssystem" ist. Ich empfehle Dir für diesen Fall mal eine Art Entzugskur. Das kann Dir evtl. die Augen öffnen und hierbei wünsche Ich Dir alles Gute!
    Ich schaue kein Fernsehen und konsumiere keine standardisierten Medien, sondern hole mir mein Wissen aus unabhängigen Quellen.
    Da sieht man wieviel Scheisse du da interpretierst, wo gar keine ist.

    Zitat Jacky89 Beitrag anzeigen
    Nebenbei denke ich, dass die Strafe für Vergwaltiger, besonders für Kinderschänder, ruhig höher sein könnte, als sie in Deutschland ist:


    § 176 StGB Deutschland

    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

    (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

    (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.
    sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
    2.
    ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
    3.
    auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
    4.
    auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

    (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.


    Das könnte man auf mindestens 3 Jahre festlegen und nach oben noch ein bisschen mehr Luft lassen, dann fällt die Möglichkeit der Bewährung nämlich schonmal weg und ich sehe nicht den geringsten Grund, warum man mit Menschen, die sowas getan haben, milde verfahren sollte.
    Abgesehen davon ist es einfach beruhigender für alle Angehörigen des Opfers, das Opfer selbst und nicht zu letzt alle anderen Eltern, wenn man die Gewissheit hat: "Der Mensch, der das getan hat, den gibt es nicht mehr."
    Der Gedanke "Der sitzt jetzt irgendwo eingesperrt für eine gewisse Zeit." beruhigt nicht immer.
    Ich argumentiere für die Verwahrung wie sie in der Schweiz verwendet wird, da interessieren mich eure Gesetze nicht.
    Wenn sie zu lasch sind, ist das nicht mein Problem. Normalerweise sollte kein Sexualtäter nach drei Jahren aus dem Gefängis kommen.
    Dass es bei euch vielleicht doch so ist, interessiert mich nicht weil das nicht meine Argumentation ist und nicht dem Standart der Schweiz entspricht.
    Ich argumtiere für ordentliche Haftstrafen anstelle der Todesstrafe, und nicht für 3 Jahre Gefängnis.

  21. #640
    Judge~ Judge~ ist offline
    Avatar von Judge~

    AW: Todesstrafe: JA oder NEIN?

    Vielleicht arbeitet er als Anwalt etc und hat deswegn ständig nur mit dem "recht" zutun was ihn geprägt haben könnte.. aber ich lehne außerim falle von Kinderschändern und evtl vergewaltigern die todesstrafe ab!

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